Medikamente im Internet: EU-Logo wird Pflicht

27.10.2015 - Deutschland

Ab sofort müssen Internethändler von Medikamenten das im Juni eingeführte EU-Logo verpflichtend anzeigen. Über das Logo können Verbraucher prüfen, ob ein Händler behördlich erfasst und zum Versandhandel mit Humanarzneimitteln berechtigt ist.

Logo Versandhandel

Händler aus Deutschland können das Logo seit Ende Juni freiwillig führen, nun wird es verpflichtend.

Dazu müssen sie das Logo anklicken und werden dann in das nationale Register mit den registrierten Händlern weitergeleitet. Die EU-weiten Regelungen sorgen für mehr Sicherheit beim Kauf von Medikamenten, denn nun sind legale Händler leichter zu erkennen. Das ist wichtig, denn gerade im Internet trifft man auf viele dubiose Anbieter, die häufig gefälschte Medikamente verkaufen. Solche Fälschungen enthalten oft keine bzw. falsch dosierte Wirkstoffe oder gar gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe. In jedem Fall bergen sie hohe Risiken für die Anwender.

Händler aus Deutschland können das Logo seit Ende Juni freiwillig führen, nun wird es verpflichtend.

Register mit legalen Händlern

Jedes EU-Land listet die dort ansässigen legalen Versandhändler in einem nationalen Register. In Deutschland liegt das sogenannte Versandhandels-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) - einer Behörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums. Neben Apotheken dürfen in Deutschland auch andere Einzelhändler Medikamente versenden. Sie müssen sich jedoch auf freiverkäufliche Arzneimittel beschränken - apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente sind ausschließlich über Apotheken zu beziehen. Das DIMDI führt daher zwei separate Listen.

Logo gilt EU-weit

Dank des EU-Logos und der zugehörigen Register können Verbraucher Versandhändler in der EU jetzt leicht prüfen. Das Logo zeigt an, dass ein Versandhändler nach dem jeweiligen nationalen Recht über das Internet Arzneimittel vertreiben darf, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind. Zudem geben Flagge und Sprache des Mitgliedstaats zu erkennen, wo ein Händler seinen Sitz hat.

Der Versand von Medikamenten nach Deutschland ist aus einigen EU-Ländern unter gewissen Einschränkungen erlaubt (gemäß Länderliste des Bundesministeriums für Gesundheit). Dies sind derzeit:

  • Island
  • Niederlanden
  • Schweden (nur verschreibungspflichtige Arzneimittel)
  • Tschechien (nur nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel)
  • Vereinigtes Königreich

Händler prüfen, erst dann kaufen

Ein Logo allein ist jedoch nicht fälschungssicher: Daher gilt das Motto "Klicken - Prüfen - Kaufen". Wer das Logo anklickt, ruft damit den zugehörigen Registereintrag mit den Angaben zum Versandhändler auf. Darüber erfährt man u.a. die Kontaktdaten des Anbieters, aber auch von dessen Überwachungsbehörde. Erst nachdem der korrekte Registereintrag aufgerufen wurde, sollte man bei einer Webseite Medikamente einkaufen.

Alternativ zur Prüfung einzelner Anbieter über das Logo können auf den Webseiten des DIMDI auch die vollständigen Listen der deutschen Apotheken bzw. Einzelhändler aufgerufen werden. Dort befinden sich darüber hinaus Tipps, worauf man achten sollte und woran unseriöse Anbieter zu erkennen sind.

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