STR-Analytik für den genetischen Fingerabdruck: Promega erteilt Lizenzen an deutsche Firmen

20.07.2005

In den vergangenen Monaten hat die Promega GmbH, Mannheim, Sublizenzen an zwei deutsche Unternehmen für die Herstellung und den Vertrieb bestimmter STR-Produkte für Forensik, Fallarbeit und Datenbankanalyse in Deutschland, Österreich und der Schweiz vergeben; dabei handelt es sich um die Firmen "serac" (Manfred R. Hofmann-Serologische Reagenzien-GmbH und GenFor GmbH Molekularbiologische Diagnostik, Bad Homburg v.d.H.) und um die Biotype AG, Dresden. In Deutschland gibt es vier Anbieter für humane STR-Analyse-Systeme, dabei verfügt Promega über eine exklusive Unterlizenz für zahlreiche Anwendungsfelder. Hierzu zählt auch der Bereich der humanen genetischen Identität, einschließlich der Forensik. Die Ausweitung von "DNA-Analysen" zur Verbrechensbekämpfung ist politisch beschlossen und wird aktuell geregelt. Mit den von Promega, "Serac" und Biotype gelieferten STR-Produkten wird den Labors bei der Erbringung gerichtlich verwertbarer Beweismittel die erforderliche Rechtssicherheit vermittelt.

Deutschland als Ursprung der STR-Analytik

Mit der STR-Analytik wird eine wichtige deutsche Erfindung genutzt: Das Schlüssel-Patent der Max-Planck-Gesellschaft zu den STRs "Process For Analyzing Length Polymorphisms in DNA Regions", auch Tautz-Patent genannt, beruht auf Erfindungen der deutschen Wissenschaftler Herbert Jäckle und Diethard Tautz; mit der europäischen Patent Nr. 0 438 512 wird es für die Max-Planck-Gesellschaft von Garching Innovations verwaltet. Die Technologie wird bereits seit 1989 genutzt, der Markt für derartige Testsysteme in Deutschland ist heute maximal sieben Millionen Euro groß. Dies entspricht weniger als zehn Prozent des aktuellen Marktes für echte Gentests, zu denen die STR-Analytik aber keinen Zugang ermöglicht.

Technik und Möglichkeiten der STR-Analytik

Polizei und Rechtsmedizin isolieren aus variablen Bereichen der DNA, die keine Erbinformation enthalten, ein einzigartiges Muster (DNA-Profil). Die dafür untersuchten DNA-Abschnitte liegen verstreut in den großen DNA-Bereichen zwischen den 22.000 menschlichen Genen. Sie zeigen bei jedem Menschen eine unterschiedlich hohe Anzahl an Wiederholungen von kurzen "Buchstabenfolgen", so genannten "short-tandem-repeats" oder kurz STRs. Untersucht man diese Anzahl der Wiederholungen an verschiedenen Stellen der DNA, entsteht ein individuelles Muster. In Deutschland werden dafür acht verschiedene, genau definierte Bereiche untersucht. Den Rechtsmedizinern stehen kommerziell erhältliche Systeme für eine einheitliche und nachvollziehbare STR Routine-Analytik zur Verfügung.

Die Identität, das Geschlecht und die Verwandtschaftsbeziehungen ersten Grades lassen sich damit bestimmen - mehr nicht. Die untersuchten DNA-Abschnitte tragen keine funktionellen Informationen (Gene) und werden im Organismus nicht verwendet. Die genetischen Marker erlauben keine weiterführenden Aussagen über genetische Veranlagungen oder Erkrankungen getesteter Personen. Das DNA-Profil eines Menschen ist nicht veränder- oder fälschbar. Angst vor dem "gläsernen Menschen" ist unberechtigt.

Die Bezeichnung "genetischer Fingerabdruck"

Die Bezeichnung "genetischer Fingerabdruck" für die STR-Analyse ist zutreffend, denn wie der Fingerabdruck auf einer Tatwaffe sagt das STR-Profil erst einmal nichts über die Person aus, lässt sich aber im konkreten Verdachtsfall dem Täter zweifelsfrei zuordnen. Hat die Polizei erst einmal den genetischen Fingerabdruck eines potentiellen Täters anhand einer Tatortspur ermittelt, kann sie damit auf verschiedenen Wegen weiter ermitteln. Besteht kein konkreter Verdacht hinsichtlich bestimmter Personen, wird der genetische Fingerabdruck vom Tatort mit Einträgen von STR-Analysen in der Datenbank des Bundeskriminalamtes verglichen. Bei der Speicherung genetischer Fingerabdrücke werden keine personenbezogenen Daten hinterlegt, sondern nur ein eindeutiges Identifikationsmuster.

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