Neue Mitglieder im Europäischen Patentübereinkommen

09.04.2003
Das Bild Europas rundet sich ab. Denn der Beitritt zum Europäischen Patentübereinkommen wird sowohl von den neuen Beitrittsländern als auch der Europäischen Union als ein wesentlicher Schritt auf dem Weg in die EU verstanden. Beitritt, zum 1. Januar 2003 Ungarn, zum 1. März Rumänien. Damit gehören sie neben allen Staaten der EU sowie Bulgarien, Zypern, Tschechien, Estland, Liechtenstein, Monaco, Slowakei, der Schweiz und der Türkei zu einer Gemeinschaft von Staaten, in der gemeinsame Grundsätze bei der Patentbehandlung gelten. Als nächste Beitrittskandidaten gelten Lettland, Litauen und Polen. Die nach diesem Übereinkommen erteilten Patente werden als europäische Patente bezeichnet. Das europäische Patent hat in jedem Vertragsstaat, für den es erteilt worden ist, dieselbe Wirkung und unterliegt denselben Vorschriften wie ein in diesem Staat erteiltes nationales Patent, soweit sich aus diesem Übereinkommen nichts anderes ergibt.

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