Darf nicht gekennzeichnetes Saatgut gentechnische Verunreinigungen enthalten?

Öko-Institut e.V. spricht sich für Reinheitsgebot aus / EU-Kommission veröffentlicht eine umstrittene Richtlinie

24.09.2003
Darf nicht gekennzeichnetes Saatgut gentechnische Verunreinigungen enthalten? Während die EU-Kommission in Brüssel diese Frage bejaht, lehnt das Öko-Institut e.V. in Freiburg diesen Ansatz entschieden ab. "Wir empfehlen ein Reinheitsgebot für Saatgut", sagt Dr. Beatrix Tappeser. Die Wissenschaftlerin ist Koordinatorin des Bereichs "Biodiversität, Ernährung & Landwirtschaft" im Öko-Institut e.V. in Freiburg. "Das Saatgut sollte maximal 0,1 Prozent gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten dürfen. Das ist die technische Nachweisgrenze. Mit diesem Grenzwert ist die Wahlfreiheit der Landwirte gewährleistet, eine gentechnikfreie und ökologische Landwirtschaft zu betreiben", erläutert die Expertin. Der Hintergrund: Die EU-Kommission hat am 5. September 2003 einen Vorschlag für eine Saatgut-Richtlinie vorgelegt. Das Gremium vertritt darin die Position, dass Saatgut künftig in Abhängigkeit von der Nutzpflanzenart 0,3 bis 0,7 Prozent gentechnisch veränderter Sorten enthalten kann, ohne dass dies gekennzeichnet werden muss. So sollte Rapssaatgut ab 0,3 Prozent, Maissaatgut ab 0,5 Prozent und Sojasaatgut erst ab 0,7 Prozent gentechnisch veränderter Bestandteile gekennzeichnet werden. Am heutigen Montag (22. September) legt die EU-Kommission diesen Vorschlag dem Ständigen Ausschuss für Saatgut in Brüssel vor, der Mitte Oktober darüber abstimmen soll. Das Öko-Institut bezieht mit einer Spezialausgabe der regelmäßig erscheinenden Gentechnik-Nachrichten in dieser Diskussion Stellung. Der Newsletter berichtet unter anderem über die Hintergründe und Problematik der gentechnischen Verunreinigung von Saatgut (www.oeko.de, Rubrik Pressemitteilungen). Aus Sicht der WissenschaftlerInnen im Öko-Institut sprechen mehrere Gründe gegen die neue Richtlinie aus Brüssel: - Sie schränkt die Wahlfreiheit der Landwirte sehr stark ein, möglichst gentechnikfrei zu produzieren. Künftig muss von einem nicht gekennzeichneten Anteil gentechnisch veränderten Saatguts ausgegangen werden - Zudem werden durch die Zulassung von gentechnisch verändertem Saatgut die Kriterien des ökologischen Landbaus unterlaufen. Beim ökologischen Landbau sind keine transgenen Sorten zugelassen. - Befürchtet werden auch Konsequenzen für Lebensmittel. Wenn schon verunreinigtes Saatgut verwendet wird, wird der Schwellenwert für gentechnisch veränderte Bestandteile in Nahrungsmitteln, die eine Kennzeichnung erfordern, schnell überschritten. Der Grenzwert liegt europaweit bei 0,9 Prozent. - Die Richtlinie schränkt zudem die Wahlfreiheit der VerbraucherInnen ein, sich bewusst für gentechnikfreie Produkte entscheiden zu können. Nach Einschätzung des Öko-Instituts ist ein Reinheitsgebot insbesondere für das Saatgut sehr gut umzusetzen. So nimmt die Saatgutproduktion einen so geringen Flächenanteil ein, dass Abstandsregelungen und die Produktion in gentechnikfreien Gebieten gut durchzusetzen sind. Reines Saatgut entschärft zudem die "Koexistenzproblematik" zwischen Gen-Bauern und Öko-Landwirten. Gleichzeitig sorgt es auch für Entspannung bei der Frage der Abstandsregeln, die in der Diskussion um das "Herüberwehen" von gentechnisch veränderten Pollen verhandelt werden. Das Öko-Institut appelliert zudem an die Saatgutindustrie, ihre Kenntnisse und Möglichkeiten bei der Saatgutproduktion so wirkungsvoll einzusetzen, dass auf den einzelnen Landwirt eine möglichst geringe Belastung mit gentechnisch veränderten Organismen zukommt. Nur so sei es möglich, dass der Schwellenwert von 0,9 Prozent für gentechnisch veränderte Lebensmittel eingehalten werden könne.

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