Schwerkranke Corona-Patienten dürfen nicht zugelassenes Mittel testen

08.04.2020 - Deutschland

(dpa) Besonders schwer erkrankte Corona-Patienten dürfen künftig mit dem noch nicht zugelassenen Wirkstoff Remdesivir behandelt werden, wenn alle anderen Mittel versagt haben. Das hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn genehmigt, wie ein Sprecher am Dienstag bestätigte. Der Wirkstoff wurde von einem US-Pharmaunternehmen ursprünglich gegen Ebola-Infektionen entwickelt. Es gebe erste Anzeichen für eine Wirksamkeit auch gegen das Coronavirus, hatte die europäische Arzneimittelbehörde EMA vergangenen Freitag festgestellt und einen Einsatz des Mittel für Schwerkranke ohne Behandlungsalternative («Compassionate use») empfohlen. Dem folgte die deutsche Behörde.

Aktuell ließen sich zu einer Wirksamkeit aber keine Aussagen machen, betonte ein Sprecher der deutschen Arzneimittelbehörde. Es gebe nur Anzeichen. «Die Ergebnisse laufender klinischer Prüfungen bleiben abzuwarten.» Bundesweit seien im März drei klinische Prüfverfahren für den Wirkstoff als Mittel gegen die Corona-Infektion genehmigt worden, sagte der Sprecher. Wie lange sie dauern würden, lasse sich nicht prognostizieren. Der sofortige Einsatz als nicht zugelassener Wirkstoff an Patienten sei streng reglementiert. In Frage kämen nur Patientengruppen, für die es sonst keine Therapiealternative mehr gebe. Die Kosten bei solchen sogenannten Härtefallprogrammen trägt der Hersteller. Die behandelnden Ärzte oder Kliniken wenden sich in solchen Fällen direkt an den Hersteller.

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