Schweiz erlaubt Gewinnung von embryonalen Stammzellen

03.02.2005
(dpa) - In der Schweiz dürfen Wissenschaftler künftig aus überzähligen menschlichen Embryonen Stammzellen gewinnen und mit den Zellen forschen. Der Bundesrat verabschiedete in Bern ein entsprechendes Gesetz, das am 1. März in Kraft treten soll. In einer Volksabstimmung hatten sich Ende November mit mehr als 66 Prozent der Schweizer Wähler überraschend viele für das Gesetz ausgesprochen. In Deutschland ist die Forschung an menschlichen Embryonen verboten. Embryonale Stammzellen aus älteren Zellkulturen dürfen mit besonderer Genehmigung jedoch importiert und für Forschungszwecke genutzt werden. Das Gesetz in der Schweiz sieht die Verwendung von Stammzellen aus überzähligen Embryonen vor, die bei künstlichen Befruchtungen übrig geblieben sind. Die Stammzellforschung ist mit der Hoffnung verbunden, eines Tages schwere und bisher unheilbare Krankheiten wie Diabetes, Alzheimer oder auch Querschnittslähmungen besser behandeln zu können. Nach diesem Gesetz muss nun jedes Forschungsprojekt auf ethische und wissenschaftliche Kriterien hin geprüft und vom Bundesamt für Gesundheit bewilligt werden. Die Erzeugung eines Embryos zu Forschungszwecken bleibt verboten.

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