Urteil des EuGH gegen Deutschland in Sachen Biopatentrichtlinie läßt Kritik am deutschen Gesetzgeber wieder aufleben

VFA: Strafgelder wären in der Förderung der biotechnologischen Forschung besser investiert

29.10.2004

"Es ist aergerlich, dass erst Europas höchstes Gericht den deutschen Gesetzgeber daran erinnern muss, dass Biotechnologie einen sicheren Rechtsrahmen braucht.", so kommentiert Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) das Urteil des Europaeischen Gerichtshofs (EuGH) C-5/04 gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Biopatentrichtlinie. "Nach mehr als vier Jahren Fristversäumnis drohen nunmehr Strafgelder von bis zu 792.000 Euro pro Tag der Umsetzungsverzögerung. Diese Millionenbeträge wären in der biotechnologischen Forschung sicher besser investiert."

Unverständlich sei die Verzögerung auch, weil dem Parlament Umsetzungsvorschläge vorlägen. So liege seit langem ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 1:1-Umsetzung der Biopatentrichtlinie vor, der nicht nur in der Sachverständigenanhörung bei der überwiegenden Mehrheit Zustimmung gefunden habe. Auch der Nationale Ethikrat stehe mehrheitlich hinter dem Entwurf, von dem ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Biotechnologiestandorts Deutschland ausgehe. Nur die Regierungsmehrheit im Parlament könne sich weiterhin nicht zu einer Zustimmung zum Regierungsentwurf durchringen.

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