Europäisches Patentamt trifft Entscheidung zum Formulierungspatent für Yasmin

14.07.2011 - Deutschland

Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat das Formulierungspatent der Bayer Pharma AG für Yasmin®, Yasminelle® und YAZ® (EP 1214076) zurückgewiesen. Damit wird die Entscheidung der Einspruchsabteilung aus dem Jahr 2006 aufgehoben, mit der dieses Patent bestätigt wurde. Hexal (Sandoz) hatte gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. Vor einer Entscheidung über weitere rechtliche Schritte wird das Unternehmen jetzt zunächst die Entscheidungsgründe der Behörde prüfen.

„Wir sind enttäuscht, dass das Europäische Patentamt unsere Rechtsauffassung nicht geteilt hat“, sagte Dr. Flemming Ornskov, Leiter des Strategic Marketing General Medicine bei Bayer HealthCare Pharmaceuticals. „Trotz der Entscheidung der Beschwerdekammer sind wir zuversichtlich, unsere europäische Führungsposition im Bereich Frauengesundheit beizubehalten. Einige neue Produktkandidaten befinden sich bereits in der späten Entwicklungsphase, darunter ein neues hormonelles intrauterines Verhütungsmittel (LCS) und ein Verhütungspflaster.“

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