Gerichtlicher Patentstreit zwischen CEVEC Pharmaceuticals und Crucell beendet

08.06.2006

Crucell hatte am Tag der Erteilung seines europäischen patents EP 833 934 beim Landgericht Düsseldorf gegen CEVEC wegen vermeintlicher Patentverletzung ohne vorherige Abmahnung Klage eingereicht. Crucell war der Meinung gewesen, CEVEC wolle eine bestimmte Zelllinie mit dem Namen N52.E6, die nach Auffassung von Crucell das Klagepatent verletze, für kommerzielle Zwecke einsetzen. Da eine kommerzielle Verwertung dieser Zelllinie gar nicht beabsichtigt war oder ist, erkannte CEVEC an, diese bzw. baugleiche Zelllinien nicht zu vermarkten.

Darüber hinausgehende Forderungen gegenüber CEVEC hat Crucell im gerichtlichen Vergleich zurückgezogen. Der überwiegende Teil der Kosten des Rechtsstreits wurde zu Lasten von Crucell festgesetzt. Die zellulären Produktionssysteme, die CEVEC derzeit entwickelt, waren nicht Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung.

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