GeneScan vergleicht sich mit Gläubigern der BioChip

27.03.2006

Die GeneScan Europe AG hat mit dem Insolvenzverwalter der BioChip Technologies GmbH (BCT) im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens eine Einigung erzielt und somit den Rechtsstreit bezüglich einer möglicherweise gegebenen Konzernhaftung für diese ehemalige Tochtergesellschaft BCT beendet. Die Gläubigerversammlung hat dem Vergleich zugestimmt. Für GeneScan resultiert daraus ein einmaliges und außerordentliches Ergebnis aus der Auflösung von Rückstellungen von rund EUR 550.000.

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