Europarat-Protokoll verbietet Klonen von Menschen seit fünf Jahren

06.01.2003
Straßburg (dpa) - Die Ankündigung der Geburt der angeblich ersten Klonbabys hat erneut den Ruf nach einem weltweiten Klonverbot laut werden lassen. In Europa besteht ein solches Verbot bereits seit fünf Jahren: Am 12. Januar 1998 hatten 19 der damals 40 Mitgliedsländer des Europarats ein entsprechendes Zusatzprotokoll zur Bioethik- Konvention (Europäische Konvention über Menschenrechte und Biomedizin) unterzeichnet. Es ist das weltweit erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen über das Verbot des Klonens von Menschen. Deutschland gehört bislang nicht zu den Unterzeichnern, weil es die gesamte Bioethik-Konvention als unzureichend kritisiert. Das Embryonenschutzgesetz stellt aber hier zu Lande jede Form des Klonens von Menschen unter Strafe. Das Zusatzprotokoll zur Bioethik-Konvention verbietet «jeden Eingriff, der darauf gerichtet ist, ein menschliches Lebewesen zu erzeugen, das mit einem anderen lebenden oder toten menschlichen Lebewesen genetisch identisch ist». Es lässt keine Ausnahme zu, unterscheidet allerdings zwischen dem reproduktiven Klonen zur Fortpflanzung und dem so genannten therapeutischen Klonen für medizinische Vorhaben. Bei letzterem werden durch Klonen Embryonen erzeugt, die für Behandlungszwecke nutzbare Zellen liefern, aber nicht zu einem ganzen Menschen heranwachsen. Für den Verstoß gegen das Klonverbot müssen die Unterzeichnerstaaten entsprechende Gesetze erlassen, die als Sanktionen etwa ein Berufsverbot für Ärzte und Forscher, den Entzug der Betriebsgenehmigung für Forschungslabors und Kliniken oder Haftstrafen vorsehen. In einigen Ländern wie etwa Großbritannien ist das therapeutische Klonen zulässig, während andere Staaten wie Deutschland und Irland es strikt verbieten. Das am 1. März 2001 in Kraft getretene Protokoll haben bislang 29 der derzeit 44 Europaratsmitglieder unterzeichnet und 10 von ihnen ratifiziert. Deutschland hat wie Österreich, Liechtenstein, die Schweiz und Belgien den Text nicht unterschrieben, da es dies nur tun kann, wenn es zuvor die Bioethik-Konvention unterzeichnet hat. Kritik hatte Deutschland vor allem an den Bestimmungen der Konvention geübt, die unter bestimmten Bedingungen Forschungen an «nicht einwilligungsfähigen» Menschen zulassen - etwa an Babys, Koma- Patienten oder geistig Behinderten. Die Kritiker vermissen in der Konvention außerdem ein striktes Verbot der Embryonenforschung. Als Reaktion auf die Ankündigung der angeblich ersten Klonbabys forderte Europarat-Generalsekretär Walter Schwimmer alle Mitgliedstaaten auf, der Konvention und dem Zusatzprotokoll beizutreten. Damit solle Europa eine «klonfreie Zone» werden, «in der die Biotechnologie die Menschenwürde achtet». Eine der Prioritäten des Europarates 2003 sei die Verstärkung der Rechtsinstrumente zum Schutz der Menschenrechte und der Würde des Menschen im Bereich der Biologie und der Medizin, betonte Schwimmer. Ihm schwebt vor, dass Europas Bürger bei Verstößen gegen die Bioethik-Konvention ebenso vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde einlegen können wie es bereits bei Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention der Fall ist. Ein weltweites Verbot des Klonens von Menschen ist dagegen bislang noch nicht in Sicht. Eine entsprechende deutsch-französische Initiative war im Dezember bei den Vereinten Nationen am Einspruch der USA und streng katholischer Länder wie Spanien und den Philippinen gescheitert und zunächst auf Eis gelegt worden. Diese Länder wollen neben dem reproduktiven Klonen auch das therapeutische Klonen weltweit verbieten. Der zuständige UN-Ausschuss hatte die Verhandlungen daraufhin auf September 2003 vertagt.

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