Klonforscher Hwang scheitert mit Stammzell-Patent

22.02.2010 - Deutschland

(dpa) Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat einen Patentantrag, an dem der 2006 als Fälscher entlarvte koreanische Klonforscher Hwang Woo Suk beteiligt war, weitestgehend abgelehnt. Unter anderem wurden Antragsteile abgewiesen, die sich auf Stammzellen und Stammzellkulturen bezogen, sagte EPA-Sprecher Rainer Osterwalder am Mittwoch. Von knapp 50 Punkten, die der Antrag umfasste, akzeptierte das Amt nur die Herstellung eines Nährmediums für Zellkulturen. In solchen Lösungen wachsen unter anderem befruchtete menschliche Eizellen. Das hat allerdings nichts mit einem Klonvorgang zu tun, sondern wird allgemein in der Fortpflanzungsmedizin genutzt.

«Herr Hwang hat auch bei uns mehrere Patente angemeldet, er hat kein einziges auf seine Klonierungsverfahren erhalten», betonte Osterwalder. Im aktuellen Fall sei Hwang einer von 19 Erfindern gewesen, die mit einer südkoreanischen Firma das Patent EP 1711599 angemeldet hatten.

«Hwang hätte gut daran getan, den Patentantrag zurückzuziehen. Die Entscheidung des Europäischen Patentamts ist eine schallende Ohrfeige für den Forscher», urteilte Christoph Then, Geschäftsführer der Organisation Testbiotech, die sich für die Folgenabschätzung in der Biotechnologie einsetzt. «Ohnehin hätte das Patent auch aus ethischen Gründen nicht erteilt werden können, da das Verfahren auf der Zerstörung menschlicher Embryonen beruht», ergänzte er.

Hwang hatte für einen der größten und spektakulärsten Wissenschaftsskandale der vergangenen Jahre gesorgt. Das Journal «Science» hatte Anfang 2006 zwei nachweislich gefälschte Studien Hwangs zu menschlichen embryonalen Stammzellen zurückziehen müssen. Der 2005 vorgestellte erste Klonhund «Snuppy» hatte sich hingegen als echt erwiesen. In Südkorea läuft gegen den Tiermediziner ein Prozess wegen des Vorwurfs des Betrugs und der Veruntreuung von Forschungsgeldern.

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