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Zahnmedizin



Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.


Die Zahnmedizin (richtiger: Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder kurz Zahnheilkunde) umfasst die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung aller Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich.

  Der Zahn heißt auf Latein dens; dentes = Zähne; dentis = des Zahnes; dental = den Zahn betreffend. Die griechische Bezeichnung für Zahn lautet odous; odontes = die Zähne.
Die Medizin (v. lat. ars medicina „Heilkunst“; auch Heilkunde).

Zahnmediziner sind sowohl der Zahnarzt, der Kieferorthopäde als auch der Oralchirurg. Der Mund-Kiefer-Gesichtschirurg ist nicht nur Zahnmediziner sondern auch Humanmediziner.

Aufgrund der anatomischen Gegebenheiten befasst sich die Zahnmedizin hauptsächlich mit einem relativ kleinen Ausschnitt des menschlichen Körpers. Der Kauapparat ist eingebettet in die Funktionssysteme des Kopf-Hals-Schulter-Bereichs. Erkrankungen und Störungen in diesen Bereichen können sich auf die Funktion des Kauapparates auswirken. Außerdem zeigen viele Krankheiten, z.B. Blutkrankheiten oder Infektionen, Symptome in der Mundhöhle. Umgekehrt wirken sich krankhafte Veränderungen der Mundhöhle oft auch auf den restlichen Körper aus. Darum beschäftigt sich der Zahnmediziner in der heutigen Zeit nicht ausschließlich mit Zähnen und Zahnfleisch, sondern berücksichtigt darüber hinaus auch angrenzende funktionelle Gebiete.

Inhaltsverzeichnis

Historisches

Zahnheilkunde

2800 v. Chr. bis 1800 v. Chr. wurden im Gebiet der Indus-Kultur Zähne behandelt.

Im sechzehnten Jahrhunderts vor Christus gab der Papyrus Ebers aus Ägypten unter anderem Anweisungen zu Zahnbehandlungen.

Im Mittelalter hatten die Menschen die Vorstellung, ein Wurm, der sich durch den Zahn frisst, verursache die Zahnerkrankungen. Quälende Zahnschmerzen kurierte man bis 1829 mit dem Brenneisen zum Kautern der Karies und der Nerven. Die meisten Patienten verloren bei dieser Behandlung das Bewusstsein. Um den offenliegenden Nerv abzutöten verwandte man Arsenpaste, dem Patienten konnte man so die Schmerzen nehmen. Auch Äther, Chloroform und Lachgas waren bekannt. Kokain ergänzte später die Mittel zur Schmerzbehandlung.

Jahrhundertelang benutzte man am Ende aufgefaserte Holzstäbchen, bestreut mit alkalischer Asche, Ingwer, Bengalpfeffer oder getränkt in Alaun zur Reinigung der Zähne. Die ersten Zahnbürsten stammten aus dem frühen 18. Jahrhundert.

Ebenfalls im 18. Jahrhundert fanden Zähne von Hunden, Pavianen und Schafen Verwendung als Implantate.

Künstliche Zähne gibt es seit Beginn des 19. Jahrhunderts.

Historische Entwicklung der Zahnheilkunde in Deutschland
1869 der Norddeutsche Bund legt die erste Prüfungsordnung fest; Pflicht: 2 Jahre Studium und praktische Erfahrungen beim Zahnarzt
1889 einheitliche Prüfungsordnung
1910 Errichtung dentistischer Lehrinstitute. Dentisten werden 2 Jahre geschult, es folgen 4 Jahre Praktikum
1919 Möglichkeit der Promotion für Zahnmediziner, Titel: "Dr. med. dent."
1920 Dentistenausbildung wird anerkannt. Die Berufsbezeichnung "Zahnhandwerker/-künstler" abgeschafft
1952 Das Zahnheilkundegesetz ersetzt den Begriff "Dentist" durch "Zahnarzt"
ab 1965 erste Zulassungsbeschränkung für den Bereich der Zahnmedizin

Zahnmediziner

Im Mittelalter und den folgenden Jahrhunderten wurden Zähne nicht von akademisch ausgebildeten Ärzten gezogen, sondern von Handwerkern, meist von Badern. Man nannte sie auch "Zahnbrecher" oder "Zahnreißer". Spezialisten übten ihren Beruf mit Hilfe von verschiedenen Instrumenten aus, es gab aber auch Marktschreier und Scharlatane, deren Interesse in der Hauptsache im Geldgewinn lag und deren Ruf zweifelhaft war.

Bevor die Möglichkeit der Betäubung des Patienten oder seiner Zähne zur Verfügung stand, war schnelles Arbeiten notwendig.

Zahnmediziner in der Geschichte
100-200 Archigenes (Αρχιγένης), griechischer Arzt aus Apameia, Syrien. Sein Vater hieß Phillipos (Φίλιππος) und war Schüler von Agathinos (Αγαθινός). Archigenes gilt als der Begründer der Zahnheilkunde.
1725 erstmalige Verwendung des Begriffs "Zahnarzt"
1756 veröffentlicht Philipp Pfaff das erste Lehrbuch der Zahnheilkunde in deutscher Sprache: "Abhandlungen von den Zähnen und deren Krankheiten"; er gilt als Begründer der deutschen Zahnheilkunde

Zahnmedizinische Behandlungen

Befunderhebung und Diagnose

  Hier sind zunächst Befunderhebung und Diagnose in Bezug auf die Kariestherapie berücksichtigt. Zur Erhebung einer allgemeinen Anamnese füllt der Patient, meist, wenn er das erste Mal in einer Praxis behandelt wird, einen Fragebogen aus. Allgemeinerkrankungen können Auswirkungen auf die Zahngesundheit haben und spezielle Behandlungsrisiken beinhalten. Ergänzend zur schriftlichen Selbstauskunft des Patienten führen Patient und Arzt ein Gespräch. Eventuell bittet der Arzt den Patienten einen Ernährungsfragebogen auszufüllen, um das individuelle Kariesrisiko besser einschätzen zu können.
Es folgt der intraorale Befund, zu dessen Erhebung der Arzt die Zähne, das Zahnfleisch und die übrige Mundschleimhaut des Patienten untersucht. In Einzelfällen wird die Speichelfließrate bestimmt.
Es folgt die Dokumentation des Zahnstatus.
Als Zahnstatus wird die Erfassung des Gebisszustandes bezeichnet. Hierbei werden fehlende Zähne, ersetzte Zähne, Kariesbefall, Füllungen, Inlays, Onlays, Implantate sowie Fehlstellungen oder sonstige Zahnerkrankungen in schriftlicher Form oder als Bild festgehalten.

Über den Vergleich von so gewonnenen Informationen mit zahnärztlichen Unterlagen können Menschen identifiziert werden. Dies wird zur Identifizierung von Leichen verwendet.

Zu den speziellen Diagnosemaßnahmen zählen Röntgendiagnose und spezielle Untersuchungen, etwa den Parodontalstatus betreffend.


Prophylaxe (vorbeugende Zahnheilkunde)

Siehe Unterartikel: Prophylaxe (Zahnmedizin)
  Neben der Empfehlung fluoridhaltiger Zahnpasta zur Kariesprophylaxe gibt der Zahnarzt oder eine speziell ausgebildete Helferin (Prophylaxehelferin,Dentalhygienikerin...) Rat zur richtigen Zahnputztechnik und nimmt professionelle Zahnreinigungen vor. Eine allgemein gute Mundhygiene verringert das Kariesrisiko und das Risiko der Folgeerkrankungen von Zähnen und Zahnhalteapparat.
Zahnarztbesuche in regelmäßigen Abständen sind sinnvoll, um bereits entstandene Karies frühzeitig erkennen und behandeln zu können und so die Folgeschäden zu minimieren.

Konservierende Zahnheilkunde

Die konservierende Zahnheilkunde beschäftigt sich mit der Zahnerhaltung, sie lässt sich untergliedern in:

Kariologie und Füllungstherapie

Die Lehre von Ursachen, Entstehung und Behandlung der Karies. Dabei werden alle Faktoren, die Demineralisationsvorgänge auslösen, berücksichtigt, zum Beispiel der Einfluss von Nahrungsmitteln auf die Entmineralisation der Zähne. Bei der Behandlung der Karies gilt es meist, die infizierte Zahnhartsubstanz zu entfernen und den Zahn mit einem Füllungsmaterial zu versorgen.

Parodontologie

Die Lehre des Zahnhalteapparates, seinen Erkrankungen und ihrer Behandlung

Endodontie

Die Lehre vom Zahnmark (Pulpa), seinen Erkrankungen und deren Behandlungen.

Traumatologie

Die Lehre von den Verletzungen und Wunden der Zähne und der umgebenden Geweben.

Zahnärztliche Chirurgie (Oralchirurgie)

Die meisten konservierenden Fachgebiete umfassen auch chirurgische Eingriffe, wie z. B. neben der einfachen (Extraktion) auch die operative Zahnentfernung, Parodontalchirurgie, chirurgische Endodontie (Wurzelspitzenresektionen etc.).

Kleinere Eingriffe dieser Art führt der Zahnarzt - in der Regel unter lokaler Betäubung - selbst durch, größere überweist er meist zum Oralchirurgen, zum Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (siehe weiter unten) oder zum Spezialisten des jeweiligen Fachgebietes.

 

Prothetik

Siehe Unterartikel: Zahnersatz
Durch Karies, Parodontitis, Nichtanlage von Zähnen oder durch Unfälle kann es zu Zahnverlusten kommen. Diesen durch Kronen, Brücken, Voll- oder Teilprothesen zu ersetzen ist das Behandlungsgebiet der Prothetik. Diese lassen sich unterteilen in:

  • festsitzender Zahnersatz
  • herausnehmbarer Zahnersatz
    • bedingt herausnehmbar (= kombiniert festsitzend/herausnehmbar)
    • herausnehmbar

Als Materialien stehen Edelmetall-Legierungen, Nicht-Edelmetall-Legierungen, Keramiken und Kunststoffe zur Verfügung.
Bevor ein Zahnarzt den Patienten mit Zahnersatz versorgt, erstellt er einen Heil- und Kostenplan, den der Patient bei seiner Krankenkasse einreicht und von dieser die Zusage der Kostenübernahme erhält (gilt nur für Deutschland und gesetzlich versicherte Patienten).
Der Zahnarzt nimmt Abformungen von der aktuellen Gebiss-Situation des Patienten. Die Abdrücke werden im Dentallabor mit Dentalgips ausgegossen, wodurch Modelle der Mundsituation entstehen. Das Dentallabor fertigt nach Vorgabe des Zahnarztes den Zahnersatz aus den gewünschten Materialien. In der Zahnarztpraxis wird die Passgenauigkeit überprüft und der Zahnersatz im Mund des Patienten eingegliedert.

Kinderzahnheilkunde

  Die Kinderzahnheilkunde ist Teilgebiet der Zahnmedizin zur speziellen Behandlung aller Krankheiten im Zahn-, Mund- und Kieferbereich während der Kindheit, also von der Geburt bis zur Pubertät.

Weitere Teilgebiete der Zahnmedizin

  • Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne (Zahnfehlstellung; Zahn-, Kieferregulierung).
  • Die Psychosomatik erklärt die Zusammenhänge und die gegenseitige Beeinflussung von Seele und Körper des Menschen. Allgemeine psychische Anspannung kann sich beispielsweise in nächtlichem Zähneknirschen (Bruxismus) äußern, was Auswirkungen auf die Funktionalität von Zähnen und Kiefergelenk haben kann.

Die Angst vor der Zahnbehandlung

Nahezu jeder kennt das etwas unangenehme Gefühl, das die meisten Menschen vor oder während einer Zahnbehandlung empfinden. Viele sagen von sich selbst, sie hätten Angst vor dem Zahnarzt. Das unangenehme Gefühl oder eine leichte Ängstlichkeit hindern sie jedoch nicht, wie von Zahnärzten und Krankenkassen empfohlen, halbjährlich oder zumindest jährlich zur Kontrolluntersuchung eine Zahnarztpraxis aufzusuchen.
Deutlich davon abzugrenzen ist die Phobie vor Zahnarzt und Zahnbehandlung, die mit 10 - 20 % der Bevölkerung eine große Zahl von Patienten entwickelt hat (sogenannte Angstpatienten). Wer unter dieser Phobie leidet, hat in oder vor der auslösenden Situation so starke Angstzustände, dass diese sich in Schweißausbrüchen, Zittern, Konzentrationsstörungen, Appetitlosigkeit und/oder Schlafstörungen niederschlagen können.

  • Die häufigsten Ursachen dieser speziellen Phobie sind unangenehme oder traumatische Erlebnisse während einer Behandlung und/oder Erzählungen über solche Erlebnisse.
  • Zu den Folgen gehört ein ausgeprägtes Vermeidungsverhalten der Patienten, das soweit reichen kann, dass sie jahrzehntelang der gefürchteten Situation aus dem Weg gehen und keine Zahnarztpraxis aufsuchen. Darunter leidet der Zustand der Zähne, oft auch der des Zahnfleisches, der der übrigen Mundschleimhaut und des Zahnhalteapparates. Viele Betroffene entwickeln zusätzlich zu ihrer Phobie auch ausgeprägte Schamgefühle und leiden im Alltag darunter durch eine enorme Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität.
  • Die Ansätze zur Therapie der Phobie und damit auch der Zähne sind vielfältig. Sie reichen von Verhaltenstherapie über die medikamentösen Sedierung oder einer Kombination von beiden bis zur Behandlung unter Narkose. Ansprechpartner sind Zahnärzte, Psychologen oder Psychiater.

Kosten der Zahnarztbehandlung

Die Kosten der Zahnarztbehandlung sind in der Gebührenordnung für Zahnärzte normiert. Wegen einzelner Behandlungsmethoden und deren Kosten verweist diese auf das Gebührenverzeichnis.

Siehe auch

Literatur/Quellen

  • Klaus Rötzscher: Forensische Zahnmedizin. BoD 2005, ISBN 3833403721
  • The World Oral Health Report 2003. WHO, Geneva 2003
  • Sektion Zahngesundheit vom Deutschen Grünen Kreuz e.V.
  • Deutsche Zahnarztauskunft - Werbefreies Informationsportal - Von der Health On the Net Foundation mit dem HONcode zertifiziert.
  • Ein Gesundheitsportal zur Kieferorthopädie
 
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