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Oralchirurgie



Die Oralchirurgie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das „die zahnärztliche Chirurgie einschließlich der Behandlung von Luxationen und Frakturen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Kieferbruchbehandlung) sowie die entsprechende Diagnostik“ (Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer (MWO)[1], § 14 (2)) umfasst.

Oralchirurgie gehört (neben Kieferorthopädie, Parodontologie[2] und öffentlichem Gesundheitswesen) zu den Gebietsbezeichnungen in der Zahnmedizin, die von approbierten Zahnärzten durch eine mindestens vierjährige (MWO[1], § 2 (3)), ganztägige und hauptberufliche (MWO[1], § 3 (1)) Weiterbildung mit abschließender Prüfung erworben werden können. Danach darf der weitergebildete Zahnarzt sich „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ nennen und wird auch „Oralchirurg“ genannt.

Die MWO[1] listet in Anhang 3 einen umfangreichen Operationskatalog auf, der während der Weiterbildung nachgewiesen werden muss. Hierzu gehören unter anderem:

Berufsverbände

Der „Berufsverband deutscher Oralchirurgen“ ist die Vereinigung von Oralchirurgen.

Die Tätigkeitsfelder von ambulant tätigen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen und Oralchirurgen überschneiden sich weitgehend. Daher wird ein Zusammenschluss der Fächer von den Verbänden DGMKG und BDO diskutiert.

Quellen

  1. a b c d Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer
  2. Musterweiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, § 12a. f.
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Oralchirurgie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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