BPI fordert Korrektur von Zwangsabschlägen und Preismoratorium

28.11.2012 - Deutschland

Am 23. November 2012 endete die Stellungnahmefrist des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur zweiten Überprüfung von Zwangsabschlägen und Preismoratorium nach Paragraph 130a SGB V. Der BPI hat in seiner Stellungnahme auf Basis der wirtschaftlichen Rahmendaten und aktueller Äußerungen des BMG wie schon 2011 ermittelt, dass diese vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einschließlich ihrer Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung nicht gerechtfertigt sind.

„Angesichts von Überschüssen von Einzelkassen und Gesundheitsfonds, die sich zum Ende des ersten Halbjahres 2012 auf 21,8 Milliarden Euro belaufen und zum Jahresende 27 Milliarden Euro erreichen können, kann von einer prekären Kassenlage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine Rede sein“, sagt Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI). „Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse liegt auf einem historischen Höchststand und die konjunkturellen Aussichten sind stabil, so dass auch der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt im Oktober eine positive Prognose für 2013 abgegeben hat“.

Bundesgesundheitsminister Bahr habe im Zuge der Abschaffung der Praxisgebühr selbst auf die gute Finanzlage der Krankenkassen hingewiesen und unterstrichen, dass Milliardenüberschüsse, wie sie zur Zeit bestehen, nicht zu rechtfertigen seien. Unter diesen Voraussetzungen gibt es aus Sicht des BPI keine Begründung, die Zwangsmaßnahmen zu Lasten der pharmazeutischen Unternehmer aufrecht zu erhalten. Im Februar 2012 hat das BMG trotz vergleichbarer wirtschaftlicher Rahmendaten keinen Anlass zur Korrektur der Zwangsmaßnahmen gesehen und ist eine dezidierte Begründung, wie diese Entscheidung aus den Wirtschaftsdaten von Kassen und Gesamtwirtschaft abgeleitet wurde, schuldig geblieben.

„Wir haben deshalb Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gefordert und befinden uns derzeit im Widerspruchsverfahren nach IFG, da die auf Anfrage vom BMG vorgelegten Informationen nicht erkennen lassen, wie Wirtschaftsdaten und Entscheidung des BMG in Einklang zu bringen sind“ so Fahrenkamp. „Der BPI fordert das BMG auf, im laufenden Stellungnahmeverfahren eine nachvollziehbare Begründung für die zu treffende Entscheidung abzugeben.“

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