Biotest: Erforschung zusätzlicher Indikationen für monoklonalen Antikörper BT-061

Forschungskooperation mit der Universität Mainz für BT-061 vereinbart

07.05.2008

Die Biotest Gruppe und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz haben eine Vereinbarung getroffen, nach der Biotest Zugang zu zusätzlichen Ergebnissen aus präklinischen Versuchen zur Wirkung von monoklonalen Antikörpern auf regulatorische T-Zellen erwirbt.

Eine auf zunächst zwei Jahre angesetzte Forschungskooperation wurde vereinbart. Sie hat die präklinische Erprobung des monoklonalen Antikörpers BT-061 in weiteren Indikationen durch Tiermodelle zum Ziel. Über Details des Vertrages wurde Stillschweigen vereinbart.

Die Universitäts-Hautklinik verfügt über eine langjährige Expertise auf dem Gebiet der Immunregulation durch regulatorische T-Zellen. In dieser Zusammenarbeit wird die präklinische Evaluierung des monoklonalen Antikörpers BT-061 in allergischen Indikationen fortgeführt. Die entsprechenden Testsysteme wurden in einer früheren Forschungskooperation etabliert.

Das erste internationale Patent zu BT-061 wurde inzwischen in einigen Ländern erteilt und wird derzeit bei weiteren Patentämtern weltweit geprüft. Inzwischen wurden weitere Patentanmeldungen zur therapeutischen Anwendung eingereicht. Auch zum ebenfalls bei Biotest in der Entwicklung befindlichen Antikörper BT062 konnten dem Patentportfolio kürzlich weitere internationale Anmeldungen hinzugefügt werden.

Unterdessen verläuft die klinische Entwicklung von BT-061 in den Hauptindikationen Rheumatoide Arthritis und Psoriasis planmäßig. Erste Ergebnisse zur Wirksamkeit werden für Mitte des Jahres erwartet. Biotest wird nach Erhalt von Effektivitätsdaten aus den derzeit laufenden klinischen Studien Verhandlungen mit potenziellen, international aufgestellten Entwicklungs- und Vermarktungspartnern aus der pharmazeutischen Industrie aufnehmen.

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