Bayer obsiegt in Patentrechtsstreit zu Avelox

30.10.2007

Bayer hat im Patentrechtsstreit mit Dr. Reddy's laboratories vor dem US-Bundesgericht für den Gerichtsbezirk Delaware einen Sieg errungen. Dr. Reddy's hatte die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit zweier US-Patente zu Avelox® (Moxifloxacin HCl), dem Fluorchinolon-Antibiotikum von Bayer zur Behandlung von Atemwegserkrankungen und anderen Infektionen, angefochten. Das Gericht urteilte zugunsten von Bayer und wies die Behauptungen von Dr. Reddy's, beide Bayer-Patente seien weder gültig noch durchsetzbar, in vollem Umfang zurück.

Bayer hatte die Patentverletzungsklage als Reaktion auf einen von dem Generikahersteller Dr. Reddy's gestellten Antrag auf ein verkürztes Zulassungsverfahren (ANDA) erhoben. Mit dem ANDA beantragte Dr. Reddy's bei der US-Arzneimittelbehörde FDA die Zulassung einer generischen Version von Avelox® vor Ablauf der Bayer-Patente. Die angefochtenen Patente für Avelox® betreffen sowohl den Wirkstoff, dessen Formulierung als auch dessen Darreichung. Die Beantragung eines verkürzten Zulassungsverfahrens für erfolgreiche Arzneimittelprodukte vor Ablauf der entsprechenden Patente durch einen Generikahersteller stellt ein durchaus übliches Vorgehen dar. Nach US-Recht gilt die Einreichung eines solchen Antrags als Patentverletzung.

Ein anderes Generikaunternehmen, Teva Pharmaceuticals USA, Inc., hat vor dem US District Court für den Distrikt Delaware ebenfalls die Gültigkeit derselben Bayer-Patente wie im Rechtsstreit gegen Dr. Reddy's angefochten. Im Rechtsstreit gegen Teva ist als Beginn der mündlichen Verhandlung der 25. Februar 2008 in Wilmigton (Delaware) angesetzt. Bayer will seine Patente entschieden verteidigen.

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