Recht auf Wissen
Union der deutschen Akademien der Wissenschaften tritt "Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" bei
Dennoch müsse der freie Zugang zu Information und Wissen nicht vergütungsfrei sein. Es gelte vielmehr, faire gesetzliche Bedingungen zu finden, so dass die Nutzung von geschützten Werken angemessen vergütet, aber gleichzeitig deren Zugänglichkeit für Zwecke der Bildung und der Wissenschaft gewahrt werde.
Außerdem wurde Professor Dr. Gerald Spindler von der Akademienunion zu ihrem Urheberrechtsbeauftragten ernannt. Er wird sich im Namen der Mitgliedsakademien dafür einsetzen, dass bei der geplanten Novelle des Urheberrechts ihre Bedenken berücksichtigt werden. Dabei geht es den Akademien vor allem um § 137l UrhG-E. Die hier geplante Rechtsübertragungsfiktion hätte zur Folge, dass bislang unbekannte Nutzungsrechte automatisch den Verlagen zufallen würden, ohne dass die Interessen der Urheber und der intermediären Wissenschaftsorganisationen hinreichend beachtet würden.
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