Genetischer Fingerabdruck ist in aller Munde
DNA-Analysen sind schnell und zuverlässig
Beim "genetische Fingerabdruck" wird das Erbgut aus den Zellen der Mundschleimhaut gewonnen. Der Schlüssel zur DNA-Analyse liegt also im wahrsten Sinne des Wortes in aller Munde. Das Verfahren zur eindeutigen Identifizierung eines Menschen soll nach dem Willen der Innenministerkonferenz zukünftig verstärkt zur Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt werden.
Mit einem kleinen Schwamm werden an den Innenseiten der Wangen Körperzellen abgerieben. Diese Zellen aus der Mundschleimhaut werden auf ein spezielles Papier mit Namen ISO-CODE des Herstellers Schleicher & Schuell BioScience aufgebracht. Es ist mit einer Chemikalie behandelt, die die Zellwände aufbricht und so die DNA freigibt. Anschließend wird das Erbgut eines Probanden mit reinem Wasser aus dem Papier gespült. Über ein molekularbiologisches Verfahren müssen die sehr geringen DNA-Proben vervielfältigt werden.
Im nächsten Schritt wird das für jeden Menschen einmalige Muster seines Erbgutes in einem speziellen Verfahren sichtbar gemacht. Nun ist der Vergleich mit anderen DNA-Proben möglich. "Dieses schnelle und einfache Verfahren zur DNA-Analyse ist eine moderne Art der Lupe und macht den genetischen Fingerabdruck zuverlässig sichtbar", erläutert Dr. Horst Rosenbauer, Marketingmanager bei Schleicher & Schuell BioScience.
Die so genannten IsoCode-Tests von Schleicher & Schuell BioScience nutzen Papier als neuartiges Medium zum Sammeln, Isolieren und Archivieren von DNA. Das Papier ist mit bestimmten Reagenzien behandelt, die Bakterien, Viren oder Pilze am Wachstum hindern. So kann die DNA auch über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden. Die IsoCode-Tests sind zeit- und kostengünstig bei Massentests anzuwenden, z.B. bei der Suche nach Sexualstraftätern in einem geografisch begrenzten Gebiet.
Laut Bundesinnenminister Otto Schily kann diese Methode künftig zum "Standard" bei erkennungsdienstlichen Verfahren werden. Bislang lässt die Strafprozessordnung den genetischen Fingerabdruck nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung zu, etwa bei Mord, Vergewaltigung oder besonders schwerem Diebstahl. In der Zukunft sollen zur Nutzung der DNA-Tests vereinfachte rechtliche Regelungen gelten.
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