Gericht erlaubt Kranken unter bestimmten Bedingungen Cannabis-Anbau
(dpa-AFX) Schwerkranke dürfen unter bestimmten Bedingungen Cannabis selbst anbauen, wenn es keine Behandlungsalternative gibt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil festgestellt (Az.: 13A 414/11).
Patienten, für deren Erkrankungen keine anderen und zumutbaren Therapien zur Verfügung stehen, können einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn stellen, wie Gerichstsprecher Ulrich Lau am Donnerstag sagte. Es sei möglich, im Rahmen einer ärztlich begleiteten und überwachten Selbsttherapie Cannabispflanzen in der eignen Wohnung anzubauen.
Bislang wurden solche Anträge auf Anweisung des Bundesgesundheitsministeriums grundsätzlich abgelehnt. Diese Praxis sei aber rechtswidrig, erklärte das Gericht. "Das Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis", so Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.
Cannabisprodukte aus der Apotheke seien für viele Patienten unbezahlbar, sagte Grotenhermen. Durch einen legalisierten Eigenanbau eröffne sich für sie erstmals eine erschwingliche Alternative.
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