Geraten deutsche Stammzellforscher ins Hintertreffen?
Biotechnologie-Industrieverband plädiert dringend für Neuregelung des Stammzellgesetzes
Der Zweite Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur Durchführung des Stammzellgesetzes (Zweiter Stammzellbericht, Drucksache 16/4050) kommt zu dem Schluss, dass die derzeit erlaubte Verwendung von Stammzelllinien, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden, lediglich die Grundlagenforschung in einem sehr engem Rahmen zulässt. Darüber hinaus sind diese Linien wegen Kontaminationen, Immunogenität sowie aufgrund genetischer Veränderungen, die mit der Kulturdauer einhergehen, für einen therapeutischen Einsatz am Menschen ungeeignet. Zudem sei zu berücksichtigen, dass sich bestimmte Möglichkeiten der Grundlagenforschung, wie zum Beispiel die Erforschung der Pathologie und Zellphysiologie erblich bedingter Krankheiten erst ergeben haben, seit neue, krankheitsspezifische Stammzelllinien nach dem 1. Januar 2002 zur Verfügung stehen. Nur die Verwendung neuerer Stammzelllinien erlaubt ihren Einsatz zu Zwecken der Arzneimittelentwicklung oder als Bioreaktoren.
Eine Neuregelung des Stammzellgesetzes und eine Anpassung der Stichtagsregelung erscheinen aufgrund dieser Erkenntnisse dringend angebracht, meinte Professor Felicia Rosenthal weiter und fügte hinzu: "Nur so kann vermeiden werden, dass deutsche Forschungs- und Entwicklungsteams in Biotechnologie-Unternehmen und akademischen Instituten voraussehbar in eine Sackgasse gelangen, ihre international hervorragende Position auf dem Gebiet der regenerativen Medizin gefährden und letztendlich von einer viel versprechenden Zukunftstechnologie ausgeschlossen werden."
BIO Deutschland setzt sich dafür ein, bei der Entwicklung jedes neuen therapeutischen Verfahrens vor einer Anwendung am Menschen alle möglichen Risiken gegenüber dem zu erwartenden Nutzen umsichtig und verantwortungsvoll abzuwägen, dies gilt speziell auch für das Gebiet der Stammzellforschung.
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