BIO Deutschland fordert Novellierung des Stammzellgesetzes

08.02.2005

Die meisten der bisher hergestellten humanen embryonalen Stammzellen sind offenbar für therapeutische Zwecke unbrauchbar. Forschern um Dr. Ajit Varki von der Universität San Diego ist es jüngst gelungen, nachzuweisen, daß die betreffenden Stammzellen während der Züchtung bestimmte Zuckermoleküle aus tierischen Komponenten ihrer Kulturmedien (zum Beispiel fetales Kälberserum oder Maus-Bindegewebszellen) aufnehmen (Nat Med 11, 2005, 228). Es handelt sich dabei um Neuraminsäure-Moleküle, die nach einer Zelltransplantation die Abstoßungsreaktion des Patienten hervorrufen würden.

Vor dem Hintergrund der derzeit hervorragenden Fortschritte deutscher Forschungs- und Entwicklungsteams in Biotechnologie-Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen fordert der Industrieverband BIO Deutschland als Vertreter der Biotech-Branche den Gesetzgeber auf, die sogenannte "Stichtagsregelung" von 2002 zu ändern. "Angesichts der nun konkret vorliegenden Ergebnisse dürfen wir nicht die international gute Position Deutschlands auf dem Gebiet der regenerativen Medizin gefährden und mit prohibitiven Gesetzen die Entwicklung dieses Life Science-Sektors bremsen", sagte Dr. Peter Heinrich, Vorsitzender der BIO Deutschland.

Zwei Gesetze regeln in Deutschland die Möglichkeit der Forschung an und mit humanen embryonalen Stammzellen: das Embryonenschutzgesetz (EschG) von 1991 und das ergänzende Stammzellgesetz (StZG) zur Sicherstellung des Embryonenschutzes vom Juni 2002. Gemäß diesen Gesetzen sind Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken unter der Vorgabe zulässig, daß diese Stammzellinien vor dem 1. Januar 2002 - ein willkürlich festgesetzter Stichtag - gewonnen wurden.

Dabei haben vor allem Patienten mit neurodegenerativen Krankheiten (beispielsweise Parkinson, Multiple Sklerose oder Alzheimer), und Forscher große Hoffnungen in die therapeutische Verwendung humaner embryonaler Stammzellen gesetzt. Zwar gäbe es die Möglichkeit, unkontaminierte Stammzellinien zu verwenden, diese dürfen aber in Deutschland weder hergestellt noch importiert werden.

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