Beschränkung für gefährliche Stoffe in Tattoo-Tinten

15.03.2019 - Finnland

Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (Committee for Socio-economic Analysis, SEAC) der ECHA verabschiedete seine endgültige Stellungnahme, in der er den Vorschlag Dänemarks, Italiens, Norwegens und der ECHA unterstützte, das Inverkehrbringen von Tattoo-Farben und Permanent-Make-up einzuschränken. Zu den Stoffen im Rahmen der Beschränkung gehören krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende (CMR) Stoffe, Hautsensibilisatoren oder Reizstoffe, Stoffe, die das Auge ätzen oder schädigen, Metalle sowie andere in Kosmetikprodukten geregelte Stoffe.

Der Vorschlag sieht Konzentrationsgrenzwerte für die in seinen Anwendungsbereich fallenden Stoffe vor. Ziel der Einschränkung ist es, Farben für das Tätowieren sicherer zu machen und Menschen vor schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen oder Auswirkungen zu schützen.

Der SEAC kam zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Beschränkung die am besten geeignete Maßnahme ist, um die von diesen Stoffen ausgehenden Risiken zu kontrollieren, und dass sie in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko steht, da sie der Gesellschaft erhebliche Vorteile bringt (d.h. vermiedene negative Auswirkungen auf die Haut und andere gesundheitliche Auswirkungen), ohne den Lieferketten erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen aufzuerlegen. Anbieter von Tattoo-Farben müssen ihre Farben möglicherweise innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der Einschränkung neu formulieren.

Nach der Verabschiedung der endgültigen Stellungnahme durch den SEAC gemäß dem in der REACH-Verordnung vorgesehenen Verfahren werden die Stellungnahmen von RAC und SEAC an die Europäische Kommission weitergeleitet, um einen Verordnungsentwurf und eine mögliche Änderung von Anhang XVII zu REACH vorzulegen. Wird die Beschränkung in dem derzeit vorgeschlagenen Format angenommen, treten die Anforderungen an Tattoo-Farben und Permanent-Make-up ein Jahr nach Veröffentlichung der Maßnahme im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Weitere Änderungen in den nachfolgenden Schritten sind jedoch noch möglich.


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