BMBF-Sprecherin dementiert Presseberichte zu Hochschulrahmengesetz
Das neue HRG schaffe klare und verlässliche Regelungen für Nachwuchswissenschaftler
"Es kann keine Rede davon sein, dass Massenentlassungen an den Hochschulen bevorstehen. Äußerungen in diese Richtung sind verantwortungslose Panikmache. Niemand kann unter Hinweis auf das neue Hochschulrahmengesetz (HRG) aus laufenden Verträgen entlassen werden. Das neue Hochschulrahmengesetz wird in Zukunft für die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler klare und verlässliche Regelungen schaffen. Fragen, die sich beim Übergang auf die neuen Zeitvertragsregelungen stellen, sind durch Anwendung der allgemeinen Normen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) lösbar.
Auch die Aussage, nach Inkrafttreten des neuen HRG könnten wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur noch maximal zwölf Jahre befristet beschäftigt werden, ist falsch. Selbstverständlich können Nachwuchswissenschaftler auch in Zukunft und auch nach Ablauf der zwölf Jahre Qualifikationszeit befristet angestellt werden. Künftig gilt für sie nach der Qualifikationsphase von zwölf Jahren (Promotion, Postdocphase, Juniorprofessur oder Habilitation), wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auch, das allgemeine Arbeitsrecht, insbesondere das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), soweit Tarifverträge nicht sogar noch günstigere Regelungen vorsehen. Darüber hinaus können wissenschaftliche Mitarbeiter selbstverständlich auch unbefristet beschäftigt werden, was insbesondere an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen in großem Umfang geschieht.
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