BMBF-Sprecherin dementiert Presseberichte zu Hochschulrahmengesetz
Das neue HRG schaffe klare und verlässliche Regelungen für Nachwuchswissenschaftler
Zu Presseberichten der vergangenen Tage mit Unterstellungen, dass mit Inkrafttreten des neuen Hochschulrahmengesetzes Massenentlassungen an deutschen Universitäten drohen, nimmt die Sprecherin des BMBF, Sabine Baun, wie folgt Stellung.
"Es kann keine Rede davon sein, dass Massenentlassungen an den Hochschulen bevorstehen. Äußerungen in diese Richtung sind verantwortungslose Panikmache. Niemand kann unter Hinweis auf das neue Hochschulrahmengesetz (HRG) aus laufenden Verträgen entlassen werden. Das neue Hochschulrahmengesetz wird in Zukunft für die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler klare und verlässliche Regelungen schaffen. Fragen, die sich beim Übergang auf die neuen Zeitvertragsregelungen stellen, sind durch Anwendung der allgemeinen Normen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) lösbar.
Auch die Aussage, nach Inkrafttreten des neuen HRG könnten wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur noch maximal zwölf Jahre befristet beschäftigt werden, ist falsch. Selbstverständlich können Nachwuchswissenschaftler auch in Zukunft und auch nach Ablauf der zwölf Jahre Qualifikationszeit befristet angestellt werden. Künftig gilt für sie nach der Qualifikationsphase von zwölf Jahren (Promotion, Postdocphase, Juniorprofessur oder Habilitation), wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auch, das allgemeine Arbeitsrecht, insbesondere das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), soweit Tarifverträge nicht sogar noch günstigere Regelungen vorsehen. Darüber hinaus können wissenschaftliche Mitarbeiter selbstverständlich auch unbefristet beschäftigt werden, was insbesondere an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen in großem Umfang geschieht.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Wissenschaft

Holen Sie sich die Life-Science-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.