Wirtschaftsverband der Biotechnologie Deutschlands lehnt Referentenentwurf ab
Steuerreform schadet dem innovativen Mittelstand
Mittelständische Unternehmen, die in Innovationen investierten, schaffen hochwertige Arbeitsplätze. Sie haben allerdings einen hohen und langfristigen Kapitalbedarf bei der Entwicklung ihrer Produkte. Der Bedarf wird in erster Linie aus Eigen- bzw. Wagniskapital gedeckt. Eine Erhöhung der Steuerlast für diese Unternehmen und ihre Investoren gefährde die Existenz des innovativen Mittelstandes in Deutschland.
Die Unternehmenssteuerreform sieht neben der Senkung der Unternehmenssteuern im Allgemeinen, steuerliche Maßnahmen zur Gegenfinanzierung vor. Im jetzt vorliegenden Referentenentwurf wird zum Beispiel vorgeschlagen, das Körperschaftssteuergesetz (§8Abs.4) so zu ändern,dass die meisten Biotechnologiefirmen ihre Verlustvorträge nur eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzen können. Wenn die Unternehmen nach vielen Jahren der Investition in Forschung und Entwicklung endlich in die Gewinnzone kommen, erschwere die Steuerlast weiteres Wachstum.
Der Verband der deutschen Biotechnologiebranche, BIO Deutschland, fordert deshalb, dass innovative Unternehmen die Verlustvorträge uneingeschränkt nutzen können. Darüber hinaus wäre es an der Zeit, betont der Verband, das Einkommenssteuergesetz (§15b) so anzupassen, dass die Anleger belohnt würden, die sich bei jungen innovativen Unternehmen engagierten. Investoren sollten Verluste uneingeschränkt geltend machen können, die aus direkten Beteiligungen an innovativen Firmen entstehen oder aus Beteiligungen an entsprechenden Fonds.
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