co.don® AG erhält U.S. Patent für Verfahren zum Einsetzen von biologischen und künstlichen Herzklappen

02.09.2004

Das Patent schützt ein Verfahren zum Einsetzen von Implantaten, insbesondere biologischen und künstlichen Herzklappen, in den menschlichen Organismus, sowie eine spezielle Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens. Die Laufzeit des Patentes reicht bis September 2019. Internationale Äquivalente dieses Patents sind auch in anderen wichtigen Märkten wie Europa, Japan und Kanada beantragt und in Australien und Singapur bereits erteilt.

Das Patent ist Teil eines Patentportfolios, das die co.don® AG vor einiger Zeit erworben hat. Das Portfolio bildet die Basis für die Erweiterung der Zellzüchtungstechnologien des Unternehmens auf den Bereich kardiovaskulare Chirugie. Die co.don® AG verfügt über weitreichende Expertise auf diesem Gebiet und erhielt u. a. Patente in den wichtigen Märkten USA, Europa und Australien für ein Verfahren zur Oberflächenbeschichtung medizinischer Implantate.

Durch die Beschichtung von biologischen oder künstlichen Herzklappen, aber auch von koronaren Gefäßprothesen für die Bypass-Chirugie soll die Verträglichkeit von Implantaten deutlich verbessert und Komplikationen wie z. B. eine Abstoßungsreaktion oder Verkalkung verhindert werden. Gleichzeitig soll durch die Beschichtung mit lebenden körpereigenen Zellen die Haltbarkeit der Implantate verbessert und somit erneute Herzklappen- bzw. Bypassoperationen verhindert bzw. hinausgezögert werden.

Eine Pilotstudie mit zellbeschichteten koronaren Gefäßprothesen zeigte positive Ergebnisse. Derzeit arbeitet das Unternehmen an der Erlangung einer Herstellungserlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz für solche vaskularen Endoprothesen. Gemeinsam mit einem Partner sollen diese Technologien zur Marktreife entwickelt werden.

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