Pharmariese AstraZeneca droht EU-Bußgeld - Verfahren eröffnet

04.08.2003
Brüssel (dpa) - Wegen möglichen Marktmissbrauchs mit dem Magengeschwürmittel Losec droht dem Pharmariesen AstraZeneca ein hohes Bußgeld der EU-Kommission. Der Konzern soll mit unrichtigen Angaben einen längeren Patentschutz für den Verkaufsrenner erreicht und damit billigere Nachahmerprodukte (Generika) auch in Deutschland blockiert haben, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag bei der Eröffnung ihres förmlichen Kartellverfahrens gegen AstraZeneca mit. In Deutschland heißt das Mittel nach Angaben von AstraZeneca Deutschland Antra MUPS rpt Antra MUPS. Bei Arzneimitteln könne der Patentschutz unter Bedingungen um bis zu fünf Jahre verlängert werden, sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti. Das britisch-schwedische Unternehmen wies die Vorwürfe zurück. «Wir weisen energisch jegliches Fehlverhalten zurück», teilte das Unternehmen in London mit. Im Speziellen widerspreche AstraZeneca der Behauptung, fehlerhafte Angaben bei Patentämtern oder Genehmigungsbörden gemacht zu haben. Im vergangenen Jahr erzielte AstraZeneca mit dem Medikament Losec (in den USA: Prilosec) einen Umsatz von rund 4,62 Milliarden Dollar (4 Mrd Euro). Losec entwickelte sich laut Kommission bis Ende der 90er Jahre zum weltweit umsatzstärksten verschreibungspflichtigen Medikament. Der Wirkstoff ist laut Unternehmensangaben Omeprazol. Es wird vor allem gegen vor Magen-Darm-Geschwüre und Sodbrennen eingesetzt. Monti erklärte, es solle in keiner Weise der Patentschutz in der Pharmabranche angegriffen werden. Auch der verlängerte Schutz stehe nicht in Frage. Das Unternehmen könne nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Auslöser für den Fall waren zwei Beschwerden von zwei Generika- Herstellern 1999. Im Februar 2000 durchsuchten dann EU-Ermittler Geschäftsräume das Unternehmens in Großbritannien und Schweden. Das Unternehmen sitzt in Södertälje (Schweden) und in London. Falls die Kommission ihre Vorwürfe beweisen kann, droht ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Dieser Rahmen wurde in bisherigen Kartellfällen jedoch bei weitem nicht ausgeschöpft. Die Kommission kann auch gegen ein einzelnes Unternehmen ein Kartellverfahren eröffnen, falls es seine Markt beherrschende Stellung zum Schaden von Kunden und Verbrauchern missbraucht hat.

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