Wirtschaftsverband der Biotechnologie zum Gendiagnostikgesetz: Der Familienfriede muss im Vordergrund stehen

09.11.2007

Die Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland (BIO Deutschland) sprach sich anlässlich der Expertenanhörung im Bundestag zum Gendiagnostikgesetz (GenDG) für die Wahrung des Familienfriedens bei genetischen Analysen zur Abstammungsklärung aus.

Der Wirtschaftsverband der Biotechnologiebranche begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, genetische Untersuchungen bei Menschen über ein Gesetz zu regulieren. Das von der Fraktion der Grünen/Bündnis 90 eingereichte Papier enthält jedoch einen Widerspruch im Abschnitt "Genetische Analysen zur Klärung der Abstammung", der vor allem für den Familienfrieden eine wichtige Rolle spielen kann: Einerseits wird festgeschrieben, dass zur Klärung einer Vaterschaft alleine die Einwilligungen des möglichen Vaters und des Kindes nötig seien, nicht aber die der Mutter. Andererseits schreibt der Gesetzesentwurf vor, dass die Mutter bei "nicht einwilligungsfähigen" Minderjährigen, für das Kind entscheidet. Somit kann sich die Mutter in den meisten Fällen dem Wunsch zur Klärung der Abstammung entgegenstellen. Der Vaterschaftstest kann dann nur durch ein Gericht angeordnet werden.

BIO Deutschland fordert deshalb in einem Positionspapier zum Gendiagnostikgesetz, die bestehenden familiären Beziehungen zu schonen und zusätzliche Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zu vermeiden, indem genetische Analysen zur Klärung der Abstammung auch ohne Einwilligung aller Beteiligten von Vater, Mutter und/oder Kind in Auftrag gegeben werden können. Der vorliegende Gesetzesentwurf soll dem Bedürfnis Rechnung tragen, Zweifel an der Abstammung eines Kindes auf diskrete, die persönlichen Beziehungen der Beteiligten nicht belastende Weise zu klären. Ehe und Familie seien zu schützen und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zugleich zu wahren, heißt es abschließend hierzu im Dokument der BIO Deutschland.

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