Paritätischer Wohlfahrtsverband gegen Lockerung des Stammzellgesetzes

09.07.2007
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat sich vehement gegen eine Lockerung des Stammzellgesetzes ausgesprochen. Der Vorstoß des sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten René Röspel, die bislang geltende Stichtagsregelung aufzuweichen, entbehre jeglicher Notwendigkeit, betonte Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. "Auch in Ländern, die Forschern weniger enge Grenzen setzen, sind bislang keinerlei wissenschaftliche Erfolge mit relevantem therapeutischem Nutzen erzielt worden", sagte Jüttner. Der Paritätische hält es für sinnvoller, auf dem bislang in Deutschland verfolgten Weg der Forschung an adulten Zellen zu bleiben, statt den ethisch zweifelhaften Umgang mit embryonalen Stammzellen zu fördern. Der 2002 nach zähem Ringen gefundene Kompromiss zwischen Lebensschutz und Forschungsfreiheit habe sich bewährt und dürfe nicht gekippt werden, so Jüttner. Das Stammzellgesetz erlaubt nur die Forschung an embryonalen Zelllinien, die bis 2002 bereits vorhanden waren. Mit dieser Grenze wurde abgesichert, dass keine neuen Embryonen für Forschungszwecke getötet werden dürfen

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