Max-Planck-Gesellschaft: Gesetzgeber behindert Stammzellenforschung

25.05.2007

(dpa) Deutsche Stammzellenforscher werden nach Auffassung des Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft, Peter Gruss, vom Gesetzgeber in ihrer Arbeit behindert. «Die Gesetzgebung schränkt die Stammzellforschung in Deutschland so stark ein, dass wir international nicht mithalten können», sagte Gruss in Münster. Er kritisierte dabei Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU).

Für eine Novellierung des Stammzellgesetzes forderte Gruss eine rollende Stichtagsregelung bei embryonalen Stammzellen. Deutsche Forscher sollen sechs oder zwölf Monate nach der Entwicklung neuer Stammzelllinien mit diesen arbeiten können. «Es ist ethisch bedenklich, wenn wir die Chancen, die die Stammzellforschung für Schwerkranke bietet, nicht nutzen», sagte Gruss.

Das 2002 vom Bundestag mit breiter Mehrheit verabschiedete Gesetz erlaubt unter Auflagen Import und Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 gewonnen worden sind. Schavan hatte kürzlich gesagt, bei der Stichtagsregelung werde sich zeigen, «ob wir Wege finden, wie sich Lebensschutz und Erwartung der Forscher noch anders verbinden lässt als bisher.»

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