Europäische Kommission richtet Stammzellen-Register ein
"Die EU hat sich hundertprozentig darauf festgelegt, in ihrem Forschungsprogramm die höchstmöglichen ethischen Standards anzuwenden, und dies gilt auch für die Verwendung humaner embryonaler Stammzellen. Ihre Verwendung ist bei unserem Programm streng und transparent geregelt," so der europäische Wissenschafts- und Forschungskommissar Janez Potonik. "Das Register trägt entscheidend dazu bei, dass bestehende Stammzellenlinien möglichst effizient genutzt und nicht unnötig neue Linien erzeugt werden. Auch im Hinblick auf die Einführung einheitlicher internationaler Normen für die Charakterisierung dieser Stammzellen, die für Fortschritte bei neuen Behandlungen und Therapien unerlässlich sind, wird das Register gute Dienste leisten."
Zehn EU-Länder sind an dem Register beteiligt: Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Spanien, Schweden, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. Sie alle sind im Bereich der embryonalen Stammzellenforschung tätig. Darunter sind alle EU-Länder, die die Erzeugung neuer Stammzellenlinien erlauben. Dadurch wird ermöglicht, dass die Daten aller in der EU erzeugter Linien erfasst werden können. Israel, die Schweiz, die Türkei, die USA und Australien werden sich ebenfalls engagieren. Das Projekt erhält 1 Mio. EUR aus dem Sechsten Forschungsrahmenprogramm der EU. Das Register wird gemeinsam vom Zentrum für Regenerative Medizin in Barcelona und vom Zentrum für Regenerative Therapien Berlin-Brandenburg geführt.
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