Monsanto legt Regeln für den Anbau von gentechnisch verändertem Mais fest: Gute fachliche Praxis ermöglicht Koexistenz
Wichtigstes Element ist die Einrichtung eines 20 Meter breiten Trennstreifens mit konventionellem Mais um Felder mit gentechnisch veränderten Mais, sofern im Nachbarfeld ebenfalls Mais angebaut wird. Auskreuzungen in benachbarte Maisbestände sollen so vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert werden. Diese Auflage basiert auf den wissenschaftlichen Ergebnissen des bundesweiten Erprobungsanbaus im letzten Jahr. Dort war bestätigt worden, dass in benachbarten konventionellen Maisbeständen der Kennzeichnungsschwellenwert für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ab einer Entfernung von 20 Metern deutlich unterschritten wird. Daneben sind die Landwirte zur Einhaltung weiterer Auflagen hinsichtlich Lagerung, Aussaat, Ernte, Transport und Kennzeichnung des GVO-Saat- oder Erntegutes sowie der Gerätereinigung und des Insektenresistenz-Managements verpflichtet.
Auf diese Weise wird eine mögliche Beeinträchtigung benachbarter, konventionell oder ökologisch wirtschaftender Landwirte durch Einträge von GVO praktisch ausgeschlossen: Der breite Maßnahmenkatalog verhindert eine Überschreitung des Schwellenwertes durch GVO, die durch Auskreuzungen, Verschleppungen oder ungewollte Vermischungen in konventionelle Erntepartien gelangen können. Zudem wird in diesem Jahr erstmals das von Monsanto und dem Getreidehändler Märkische Kraftfutter GmbH entwickelte Modell zur Abnahme von Körnermais greifen. Dieses garantiert konventionell wirtschaftenden Landwirten aus der Nachbarschaft zu Feldern mit Bt-Mais die Abnahme ihrer Körnermaispartien zum üblichen Marktpreis konventioneller Ware und unbesehen möglicher GVO-Einträge. Mit diesen Maßnahmen kommt Monsanto seiner Verantwortung nach, in Zusammenarbeit mit Landwirten und Getreidehändlern die Grundlagen für eine funktionierende Koexistenz in der Landwirtschaft und ein friedliches Mit- und Nebeneinander der verschiedenen Anbauformen zu setzen. Dies ist umso wichtiger, als die Bundesregierung die geplante Verordnung zur Guten fachlichen Praxis beim Anbau von GV-Pflanzen bisher nicht vorgelegt hat.
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