Gentest-Reihenuntersuchung zur Früherkennung von Hämochromatose in Studie erfolgreich
Gendiagnostik als Chance in der Medizin - KKH zieht positive Bilanz
Eine optimale, frühzeitige Prävention der Hämochromatose sichert Lebensqualität, denn stark belastende Dialyse-Verfahren und Transplantationen werden mit Hilfe der Gendiagnostik vermeidbar. Bei der vererbbaren Stoffwechselkrankheit lagert sich überschüssiges Eisen im Laufe von Jahren in den Organen ab. Schlimme Spätschäden und damit leidvolle Patientenkarrieren lassen sich verhindern, wenn früh genug gehandelt wird. Auch sind längerfristig Einsparungen im Krankenhausbereich in Millionenhöhe für die Krankenkassen erzielbar, z. B. schlägt eine Dialyse jährlich mit etwa 35.000 Euro zu Buche, eine Nierenverpflanzung kostet etwa 29.000 Euro, eine Lebertransplantation cirka 70.000 Euro.
Der von der Kaufmännischen gemeinsam mit der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) durchgeführte Modellversuch hat den Nutzen, aber auch die Machbarkeit und Akzeptanz eines Screenings auf die vermeidbare Hämochromatose bestätigt. Die KKH, so Kailuweit, will sich dafür einsetzen, dass der Gentest als Reihenuntersuchung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen aufgenommen wird.
In Deutschland besitzt etwa jede(r) 400. - das sind 200.000 Menschen - die Erbanlage für die Eisenspeicherkrankheit. Das Hämochromatose-Screening bot KKH-Versicherten die Chance, sich freiwillig am Gentest zu beteiligen, um ggf. noch vor Ausbruch der Erkrankung Maßnahmen zur Frühdiagnose, Prävention und Behandlung einleiten zu können. Schon ein Aderlass alle drei Monate reicht oftmals aus. Das Screening-Programm erfüllte die ethischen Voraussetzungen für entsprechende Tests. Die von der MHH ermittelten Daten wurden ausschließlich den Versicherten mitgeteilt, die KKH erhielt vereinbarungsgemäß keine Einsicht in das Material.
Das von Rot-Grün im Koalitionsvertrag 2002 angekündigte Gentestgesetz müsse zügig verabschiedet werden, fordert die KKH. Unverzichtbar hierbei: ein weitgehendes Diskriminierungsverbot für die Betroffenen, ein Verbot der Datenweitergabe an Versicherungen und Arbeitgeber, die verbriefte Freiwilligkeit der Gentests und klare Zuständigkeiten für ethisch-moralische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einführung von Gentests in der gesetzlichen Krankenversicherung. Kailuweit: "Gentests machen nur dann einen Sinn, wenn g eeignete Behandlungsmethoden zur Abwehr eines drohenden Krankheitsschicksals zur Verfügung stehen." Mit dem Modellvorhaben der Kaufmännischen sei es gelungen, Fakten an die Stelle von Spekulationen über die Chancen und Gefahren von Gentests in Deutschland zu setzen.
Meistgelesene News
Organisationen
Weitere News aus dem Ressort Forschung & Entwicklung
Holen Sie sich die Life-Science-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für Biotechnologie, Pharma und Life Sciences bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.