Patent auf die Krebs-Maus bestätigt - Greenpeace enttäuscht

07.07.2004
Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat das umstrittene europäische Patent auf die so genannte Krebs-Maus mit Einschränkungen bestätigt. Eine Beschwerdekammer entschied am Dienstag in zweiter und damit letzter Instanz für das Patentamt, dass sich der Patentschutz künftig nur noch auf Mäuse mit zusätzlichen Krebsgenen bezieht und nicht mehr auf alle derart veränderten Nagetiere. Tierschützer haben nun nur noch die Möglichkeit, das Patent vor den nationalen Gerichten anzufechten. Die Krebs-Maus wurde zu Forschungszwecken durch die gentechnische Veränderung besonders krebsanfällig gemacht. Christoph Then von der Umweltschutzorganisation Greenpeace sprach von einem nicht ausreichenden Teilerfolg. Im Grunde habe das Patentamt seinen höchst umstrittenen Kurs fortgesetzt, wonach Säugetiere grundsätzlich patentierbar sind. Die EPA-Entscheidung bedeute weiterhin freie Bahn für über 2000 Anträge auf Tier-Patente in Europa, erklärte Then. «Bereits über 70 dieser Skandal-Patente auf Tiere sind nach aktuellen Recherchen nachweislich erteilt.» Um Patente auf Tiere, Pflanzen und Teile des menschlichen Körpers wirklich zu unterbinden, müssten die europäischen Patentgesetze endlich geändert werden. Frühere Einsprüche gegen das an die US-Universität Harvard erteilte Maus-Patent waren vom EPA in erster Instanz bereits 2001 im Wesentlichen zurückgewiesen worden. Damals wurde das Patent auf Nagetiere beschränkt, nach dem es zuvor für alle Tier gegolten hatte. Begründung: In der Krebsforschung werde praktisch nur mit Nagetieren experimentiert. Bei dem Patent mit der Nummer EP 0169672 handelt es sich auch um das erste europäische Patent, das auf ein so genanntes transgenes Tier erteilt wurde. Das sind Tiere, denen mindestens ein Gen anderer Lebewesen eingepflanzt wurde. Im vorliegenden Fall wird in das Erbgut von Mäusen ein menschliches Krebsgen eingeschleust, durch das die Nager frühzeitig und mit hoher Häufigkeit Krebstumore entwickeln. In den USA ist die Krebsmaus bereits seit 1988 patentiert. Gegen die Entscheidung einer EPA-Einspruchsabteilung, die am 6. November 2001 in erster Instanz das Patent im Kern bestätigt hatte, legten von ursprünglich 17 Einspruchsparteien sechs erneut Beschwerde ein. Dabei handelt es sich um den Bundesverband der Tierversuchsgegner (Bonn), britische Tierversuchsgegner, deutsche und Schweizer Organisationen gegen Patente auf Leben, österreichische Tierschützer und den Evangelischen Stadtkirchenverband Köln. Die Kritiker hatten argumentieriert, das Patent entspreche nicht den Erfordernissen der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit im Sinne des Patentrechts und verstoße zudem gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten. Darüber hinaus umfasse es auch Tierarten, was nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) nicht zulässig sei. Die schriftliche Begründung der EPA-Beschwerdekammer wird erst in einigen Wochen erwartet.

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