EU-Parlament macht Weg für neues Arzneimittelrecht frei

18.12.2003
(dpa-AFX) - Hersteller innovativer Arzneimittel sollen in Europa künftig einheitlich über acht Jahre vor preiswerten Nachahmerpräparaten geschützt werden. Dies beschloss das Europaparlament am Mittwoch in zweiter Lesung in Straßburg. Das Paket war mit dem Europäischen Rat abgesprochen worden und könnte deshalb in zwei Jahren in Kraft treten. Die wichtigste Änderung betrifft die Vereinheitlichung des so genannten Unterlagenschutzes auf die Dauer von acht Jahren, der vergleichbar mit dem Patentschutz ist. Er gibt den Herstellern von innovativen Arzneimitteln die Möglichkeit einer exklusiven Vermarktung. Generika können erst nach Ablauf des Unterlagenschutzes auf den Markt kommen. Der Unterlagenschutz variierte in den EU-Mitgliedsstaaten bisher. Er lag in Spanien und Irland bei sechs, in Großbritannien und Deutschland bei zehn Jahren. In den Beitrittsländern lag der Unterlagenschutz zum Teil bei null. In dem Kompromisspaket wird jetzt für alle Arzneimittel ein Unterlagenschutz von acht Jahren gewährt. Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese bezeichnete die Einigung als großen Fortschritt: "Bisher haben die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland durch die relativ hohen Kosten für Arzneimittel den Arzneimittelmarkt in Ländern mit niedrigem Unterlagenschutz subventioniert. Das wird sich nun ändern."

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