Wer haftet, wenn Gen-Raps auf dem Nachbaracker auskeimt?

Deutsches Gentechnik-Gesetz wird derzeit überarbeitet / Öko-Institut und VDW fordern, Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte zu gewährleisten

28.11.2003
Die Novellierung des Gentechnik-Gesetzes soll Transparenz, Klarheit und Sicherheit für Verbraucher und Landwirte in Deutschland schaffen. Doch der Druck auf die Bundesregierung, die Vorgaben der Europäischen Union möglichst gentechnikfreundlich umzusetzen, wächst. Das Öko-Institut e.V. und die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) fordern deshalb die Bundesregierung auf, die Chancengleichheit für eine gentechnikfreie Landwirtschaft, wie auch die Wahlfreiheit der Konsumenten zu gewährleisten. Es tut sich etwas auf dem Feld der Gentechnik. Anfang Oktober trat eine neue EU-Verordnung in Kraft, die die Kennzeichnung von Gen-Food regelt. Bis April 2004 muss diese von den Mitgliedsstaaten vollzogen sein. Seit Monaten wird außerdem über die Neufassung des Gentechnik-Gesetzes gestritten. Mit der Überarbeitung will die Bundesregierung eine europäischen Rahmenvorgabe (die so genannte Freisetzungs-Richtlinie) zum Anbau und Inverkehrbringen von Genpflanzen in nationales Recht umsetzen. Damit wird geregelt, wer wann und unter welchen Bedingungen gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen und verkaufen darf. Die Novellierung des Gentechnik-Gesetzes ist überfällig. Während die Industrie für lockere Rahmenbedingungen kämpft, erhoffen sich die meisten Verbraucher und Landwirte klare Grenzen und Schutzmaßnahmen. Vor allem Öko-Bauern müssen befürchten, dass ihnen durch das neue Gesetz das gentechnikfreie Wirtschaften unmöglich gemacht werden könnte. Das Öko-Institut e.V. und die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) erwarten klare Vorgaben, die für alle Beteiligten endlich den Umgang mit Gentechnik auf eine faire und dem Vorsorgeprinzip entsprechende Weise regeln. "Die Bundesregierung muss mit der Neuregelung des Gentechnik-Gesetzes sicherstellen, dass eine Landwirtschaft ohne Gentechnik möglich bleibt", fasst Dr. Beatrix Tappeser vom Öko-Institut Freiburg ihre Position zusammen. Gemeinsam mit ihren MitarbeiterInnen hat die Leiterin des Forschungsbereichs "Biodiversität, Ernährung & Landwirtschaft" im Öko-Institut Eckpunkte erarbeitet, deren Umsetzung einen sicheren Umgang mit Gentechnik in der Landwirtschaft erlauben. Ihre Forderungen an den deutschen Gesetzgeber lauten 1. Wahlfreiheit. Verbraucher und Landwirte müssen frei wählen können, ob sie Gentechnik-Produkte kaufen beziehungsweise anbauen wollen oder nicht. Dafür müssen getrennte Produktions- und Verarbeitungswege realisiert werden. 2. Saatgutreinheit. Im Saatgut dürfen keine gentechnischen Verunreinigungen toleriert werden. 3. Koexistenz. Konventionelle Landwirtschaft und Öko-Landbau dürfen von der Gentechnik nicht unmöglich gemacht werden. Für Pflanzen mit einem besonders hohen Ausbreitungspotenzial muss ein Anbauverbot durchgesetzt werden. 4. Haftungsregelungen. Wer durch die Verwendung von Gentechnik Schaden verursacht, muss auch dafür haftbar gemacht werden können. Es muss ein Haftungsfond eingerichtet werden, der diejenigen unbürokratisch entschädigt, deren Ernte durch Pollenflug oder Sameneintrag verunreinigt wurde. 5. Anbauvorgaben. Mindestabstände, Heckenpflanzungen und andere Maßnahmen müssen regeln, wie die Koexistenz ermöglicht wird. Dr. Stephan Albrecht von der VDW sieht diese Forderungen wissenschafts- und gesellschaftspolitisch begründet. "Die langjährig vorgetragene Behauptung, dass der Anbau von transgenen Nutzpflanzen im Vergleich zu konventionellen Praktiken keine nachteiligen Wirkungen zeige, ist unzutreffend", stellt der Wissenschaftler fest. Erst im letzten Monat veröffentlichte die britische Roval Society die Ergebnisse einer langjährigen Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Anbau von genmanipuliertem Raps und Zuckerrüben und einem Rückgang der Artenvielfalt nachwies. Ein anderer aktueller Artikel fasst die Ergebnisse verschiedener Studien zu den Gesundheitsauswirkungen von transgenem Futter zusammen und zeigt, dass in allen unabhängigen Studien Hinweise auf einen negativen Einfluss des veränderten Futters auf die Gesundheit der Versuchstiere festgestellt wurde. Öko-Institut und VDW sind der Ansicht, dass das neue Gentechnik-Gesetz diesen Erkenntnissen Rechnung tragen und dem von der Mehrheit der Bevölkerung geäußerten Wunsch nach gentechnikfreien Lebensmitteln nachkommen muss. Es ist demokratisch hoch bedenklich, dass sich die Regierungen um diese Tatsache schlicht nicht bekümmern, betont Stephan Albrecht.

Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze

Meistgelesene News

Weitere News von unseren anderen Portalen

Kampf gegen Krebs: Neueste Entwicklungen und Fortschritte