Forschungsgemeinschaft will Gentest nur mit ärztlicher Beratung

31.03.2003
Berlin (dpa) - Nach Ansicht der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) müssen gendiagnostische Tests in der Hand von Ärzten bleiben. Diagnosen, die Aussagen über die Wahrscheinlichkeit des Auftretens bestimmter Krankheiten erlauben, müssten den Getesteten ausführlich erläutert werden, betonte Mitglieder der DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung am Donnerstag in Berlin. Rein kommerzielle Gendiagnostik müsse verboten werden. Ärzte garantieren nach Ansicht der Kommission die Freiwilligkeit der Tests, die angemessene Interpretation der Ergebnisse, die Schweigepflicht sowie einen hohen Qualitätsstandard. «Von den über 1000 angebotenen Tests sind bislang allenfalls zwei Hand voll sinnvoll», meinte der Humangenetiker Claus Bartram von der Universität Heidelberg. Nur in wenigen Fälle wie beispielsweise der Erbkrankheit Chorea Huntington («Veitstanz») ließen sich relativ gute Voraussagen über die Wahrscheinlichkeit eines Krankheitsausbruchs machen. Als Beispiel für «unseriöse Gentests» nannte er den auf Osteoporose (Knochenschwund). «Viele Menschen zahlen so was privat», sagte Bartram, «das ist rausgeworfenes Geld.» Einen genetischen «Pauschaltest» werde es wegen der Fülle menschlicher Gene und ihrer Wechselwirkung untereinander und mit der Umwelt niemals geben, betonte die Wissenschaftsethikerin Bettina Schöne-Seifert von der Universität Hannover. Prädiktive Tests seien derzeit nur bei vermuteter familiärer Belastung mit einigen wenigen Krebs- und neurologischen Krankheiten sinnvoll. Keinen Handlungsbedarf sieht die Kommission im Arbeits- und Versicherungsbereich. «Das Arbeitsrecht bietet ausreichenden Schutz der Arbeitnehmer», meinte der Medizinjurist Jochen Taupitz von der Universität Mannheim. Private Lebensversicherungen würden zunächst bis 2006 freiwillig auf Gentests verzichten. (Internet: Wortlaut der DFG-Stellungnahme: http://www.dfg.de - dort: Aktuelles) dpa un yybb hu

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