Ethikrat-Mitglieder: Gentests bei künstlicher Befruchtung zulassen

24.01.2003
Berlin (dpa) - Der Nationale Ethikrat will nach Aussagen von Mitgliedern eine begrenzte Zulassung der bislang verbotenen Gentests bei künstlicher Befruchtung empfehlen. Im Ethikrat gebe es eine Zweidrittelmehrheit für eine «eng begrenzte Zulassung» der Präimplantationsdiagnostik (PID), sagte die Tübinger Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard dem «Reutlinger Generalanzeiger» (Mittwoch). Allerdings sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Spiros Simitis, der «Zeit» (Hamburg), das Gremium werde «keine einzige zwingende Lösung» präsentieren. Offiziell stellt der Ethikrat seine Position am Donnerstag in Berlin vor. Simitis betonte, der Ethikrat werde sich auf die Sammlung und Bewertung von Argumenten beschränken. Man wolle die Abstimmung darüber dem Bundestag überlassen. Der Mannheimer Medizinrechtler und Ratsmitglied Jochen Taupitz sagte dagegen der Zeitung «Mannheimer Morgen», die «übergroße Mehrheit» der 25 Ratsmitglieder wolle die PID in bestimmten Grenzen zulassen. Bei der PID wird der Embryo nach einer künstlichen Befruchtung auf genetische Defekte untersucht. Nur gesunde Embryonen werden in die Gebärmutter eingesetzt. Nüsslein-Volhard sagte, die Zulassung der Methode solle vor allem für Frauen gelten, die «sich in einem existenziellen Konflikt befinden, weil sie sich entscheiden müssen zwischen einer möglichen Abtreibung oder der Tatsache, kein einziges Kind kriegen zu können». Familienministerin Renate Schmidt (SPD) hat sich bereits für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen. Gegenstimmen kommen vor allem aus den Kirchen. Der Ethikrat, der 2001 von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) als nationales Forum des Dialogs über ethische Fragen ins Leben gerufen wurde, wird sich auch mit dem Thema Klonen befassen. Laut Simitis unterstützt der Ethikrat den interfraktionellen Vorstoß für ein Totalverbot des Klonens.

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