Kanadas Justiz widerruft Maus-Patent - Parlament hat letztes Wort

09.12.2002
Ottawa (dpa) - In Kanada soll das Parlament entscheiden, ob ein Patent für die so genannte Krebsmaus rechtens ist. In das Tier wurde ein Onko-Gen (Krebs-Gen) eingesetzt, das die Bildung von Tumoren fördert. Das Patent umfasst aber auch Schimpansen und andere Säugetiere, in deren Erbgut Tumor auslösende Gene eingefügt werden. Das Europäische Patentamt hatte die «Havard-Krebsmaus» bereits 1992 patentiert, auch in den USA und Japan besteht ein Patentschutz. Dagegen entschied Kanadas Oberster Gerichtshof nach einem Bericht der «Globe and Mail» vom Freitag mit fünf gegen vier Stimmen, dass nur das Parlament in Ottawa über ein so weit reichendes Patent auf Lebewesen und ihre Nachkommen beschließen könne. Der Spruch wird von biotechnologischen Firmen Kanadas als schwerer Verlust gewertet, der sie gegenüber der Konkurrenz in anderen Ländern erheblich benachteiligt. Dagegen feierten religiöse Organisationen und Umweltgruppen wie Greenpeace Kanada die Entscheidung als Sieg. Jerry DeMarco, Anwalt des Sierra Clubs, lobte das kanadische Gericht für seinen Mut, «sich gegen die Flut zu stemmen». Das Patent auf die Krebsmaus war laut Greenpeace Deutschland das erste in Europa, das Tiere als «Erfindung» beanspruchte. Laut Greenpeace Deutschland gingen beim Europäischen Patentamt bis September mehr als 3000 Patentanträge auf Tiere ein. Davon seien bisher 82 erteilt worden. Die Patentanträge beziehen sich auf Kühe, die mehr Milch geben, oder Schweine und Mastputen, die noch schneller wachsen sollen. Erteilt wurden bereits Patente auf Schweine und Fische, die schneller wachsen.

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