Erfahrungen aus EHEC-Krise umgesetzt
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen
Mit dem Gesetzentwurf zieht das Bundesgesundheitsministerium darüber hinaus die Konsequenzen aus den Erfahrungen mit der EHEC-Epidemie. Das Robert Koch-Institut soll künftig schneller über die infektionsepidemiologische Lage informiert sein. Diagnosen von meldepflichtigen Erkrankungen müssen künftig innerhalb von 24 Stunden beim Gesundheitsamt vorliegen. Die Übermittlungsfristen vom Gesundheitsamt über die Landesstellen an das Robert Koch-Institut dürfen künftig maximal drei Tage betragen. In einer Studie sollen bessere informationstechnologische Lösungen im Meldewesen untersucht werden.
Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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