Antibiotika im Apfelanbau

Biologische Bundesanstalt genehmigt Versuch mit Plantomycin

23.04.2002
Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) in Braunschweig hat die Einfuhr von Plantomycin, einem Antibiotikum gegen den Feuerbrand im Apfelanbau, begrenzt genehmigt. Das Mittel darf nur für Versuche verwendet werden, in denen Umfang und Ursachen für Plantomycin-Rückstände im Honig erforscht werden sollen. Die Pflanzenschutzämter in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben die Versuche beantragt und sind für ihre Durchführung verantwortlich. Die BBA hat den Anträgen nur teilweise entsprochen. Das Problem beim Plantomycin sind die Rückstände im Honig. Rückstände waren gefunden worden, die oberhalb der derzeit gültigen Höchstmenge von 0.02 mg/kg Honig lagen. Deswegen hatte die Biologische Bundesanstalt vor über einem Jahr die Zulassung ruhen lassen, so dass den Apfelanbauern das einzige gut wirkende Mittel gegen den Feuerbrand nicht mehr zur Verfügung stand. Vor der Entscheidung über die Versuche hatte die BBA mit den vier Bundesländern diskutiert. Eine Aufhebung des Ruhens der Zulassung schließt die BBA aus, solange die Rückstandssituation beim Honig nicht geklärt ist. Deswegen müssen weitere Untersuchungen gemacht werden. (BBA)

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