Neues Recht für Hochschulerfindungen tritt in Kraft

Hochschulen sollen künftig Erfindungen und Patente besser wirtschaftlich verwerten

08.02.2002

Am gestrigen Donnerstag trat eine Änderung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes in Kraft. Damit werden Hochschulen das Recht erhalten, Erfindungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Patent anzumelden und damit die wirtschaftliche Verwertung zu forcieren. "Damit werden Ergebnisse der Hochschulforschung schneller und gezielter in die Anwendung gebracht", sagte Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn. "Die systematische Erschließung von wirtschaftlich verwertbaren Ergebnissen der Forschungsarbeit in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist eine gute Investition für künftige Innovationen. Bislang brachliegendes Innovationspotenzial an den deutschen Hochschulen wird mit dem neuen Arbeitnehmererfindungsgesetz mobilisiert."

Bis jetzt hatten allein die Forscherinnen und Forscher und Lehrenden und nicht die Hochschule das Recht, ein Forschungsergebnis zum Patent anzumelden und wirtschaftlich zu verwerten. In der Vergangenheit ist von diesem Recht viel zu selten Gebrauch gemacht worden, und damit die Option für eine wirtschaftliche Nutzung entfallen. Mit dem novellierten Arbeitnehmererfindungsgesetz erhalten die Erfinderinnen und Erfinder an den Hochschulen - nicht nur die Professoren - künftig 30% der Lizenzeinnahmen, während die jeweilige Hochschule 70% der Einnahmen aus einer Patentverwertung erhält und damit neben dem erfreulichen Rückfluss von Mitteln auch den Verwertungsaufwand decken kann.

Aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung wird jetzt mit UMTS-Mitteln der systematische Aufbau und Ausbau des Hochschulpatentsystems unterstützt. Dafür werden bis zum Jahr 2003 rd. 35 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den Ländern entstehen zur Zeit Patent- und Verwertungsagenturen, die mit der professionellen Patentverwertung an den Hochschulen beginnen. Bundesforschungsministerin Bulmahn forderte die Hochschulen auf, die neuen Möglichkeiten aktiv zu nutzen. Sie gehe davon aus, dass mit In-Kraft-Treten des neuen Arbeitnehmererfindungsrechts langfristig ein großer Innovationsschub von den Hochschulen ausgehen wird.

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