Neues Recht für Hochschulerfindungen tritt in Kraft
Hochschulen sollen künftig Erfindungen und Patente besser wirtschaftlich verwerten
Bis jetzt hatten allein die Forscherinnen und Forscher und Lehrenden und nicht die Hochschule das Recht, ein Forschungsergebnis zum Patent anzumelden und wirtschaftlich zu verwerten. In der Vergangenheit ist von diesem Recht viel zu selten Gebrauch gemacht worden, und damit die Option für eine wirtschaftliche Nutzung entfallen. Mit dem novellierten Arbeitnehmererfindungsgesetz erhalten die Erfinderinnen und Erfinder an den Hochschulen - nicht nur die Professoren - künftig 30% der Lizenzeinnahmen, während die jeweilige Hochschule 70% der Einnahmen aus einer Patentverwertung erhält und damit neben dem erfreulichen Rückfluss von Mitteln auch den Verwertungsaufwand decken kann.
Aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung wird jetzt mit UMTS-Mitteln der systematische Aufbau und Ausbau des Hochschulpatentsystems unterstützt. Dafür werden bis zum Jahr 2003 rd. 35 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den Ländern entstehen zur Zeit Patent- und Verwertungsagenturen, die mit der professionellen Patentverwertung an den Hochschulen beginnen. Bundesforschungsministerin Bulmahn forderte die Hochschulen auf, die neuen Möglichkeiten aktiv zu nutzen. Sie gehe davon aus, dass mit In-Kraft-Treten des neuen Arbeitnehmererfindungsrechts langfristig ein großer Innovationsschub von den Hochschulen ausgehen wird.
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