DNA aus gentechnisch veränderten Pflanzen in Lebensmitteln und Saatgut

DFG-Senatskommission nimmt Stellung zur Einführung von Schwellenwerten

13.12.2001
In Europa wird derzeit über die Einführung von Schwellenwerten für Einträge transgener DNA aus gentechnisch veränderten Pflanzen diskutiert. Dies betrifft Lebens- und Futtermittel sowie Saatgut. Die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Beurteilung von Stoffen in der Landwirtschaft bezieht dazu Stellung: · Schwellenwerte für Einträge aus gentechnisch veränderten Pflanzen haben keine wissenschaftliche Grundlage, ihre Einführung ist aber aus Sicht der Verbrauchersouveränität und -information sowie aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich. · Sehr niedrige Schwellenwerte haben gravierende Auswirkungen auf die Forschung. · Niedrige Schwellenwerte erfordern einen hohen Aufwand zum Nachweis gentechnisch veränderter Pflanzen, der mit den bisherigen behördlichen Überwachungskapazitäten nicht zu bewältigen ist. Die Senatskommission leitet daraus Empfehlungen ab, die in beigefügter Stellungsnahme dokumentiert sind. Die Kommission hat die Fragen zur Einführung von Schwellenwerten anlässlich eines Fachgesprächs im Sommer 2001 in Bonn-Bad Godesberg erörtert. Eine ausführliche Dokumentation über die Inhalte und Ergebnisse des Fachgesprächs ist für Anfang 2002 vorgesehen. Die Stellungnahme der Senatskommission finden Sie auch unter: http://www.dfg.de/organisation/gremien/sklw/gvo_031201.pdf

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