Würzburger TeGenero AG stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Nach verheerenden Nebenwirkungen in klinischer Studie keine weiteren Finanzmittel einwerbbar
Aufgrund der nicht vorhersehbaren schweren Nebenwirkungen des Hauptentwicklungskandidaten TGN1412 in der klinischen Phase 1 Studie war es unmöglich, weitere Finanzmittel einzuwerben, die für die Weiterführung der Gesellschaft notwendig sind. Bei dem Test waren in Großbritannien sechs Männer schwer erkrankt, zwei schwebten in Lebensgefahr. Die Schadensersatzansprüche der ehemaligen Studienteilnehmer werden wie bisher von der zuständigen Versicherung betreut.
Die Untersuchungsergebnisse der englischen und deutschen Zulassungsbehörden, MHRA und Paul-Ehrlich-Institut, haben bestätigt, dass TeGenero keine Mängel vorgeworfen werden können und die Übereinstimmung mit den regulatorischen Anforderungen gegeben war. Die während der Studie aufgetretenen Nebenwirkungen wurden als gänzlich unvorhersehbar bewertet. Diese Tatsachen stellen die Industrie, die sich mit der Entwicklung von neuen und hochwirksamen Medikamenten beschäftigt, vor eine erhebliche Herausforderung.
Im Eröffnungsverfahren wird das Vermögen der Gesellschaft einem vorläufigen Insolvenzverwalter unterstellt, bis das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird voraussichtlich drei Monate nach der Beantragung erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt übernimmt der eingesetzte Insolvenzverwalter die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens.
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