Robert Koch-Institut hat 10. Genehmigung für Stammzellenforschung erteilt

14.06.2005

Am 10. 06. 2005 hat das Robert Koch-Institut die zehnte Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten mit humanen embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) erteilt. Sie ergeht an Prof. Dr. Oliver Brüstle vom Institut für Rekonstruktive Neurobiologie, Universitätsklinikum Bonn, und erweitert seine erste Genehmigung vom 20.12.2002.

In dem nun ergänzend genehmigten Projekt sollen die Vermehrung humaner ES-Zellen standardisiert und verschiedene neue Methoden erarbeitet werden, mit denen bestimmte Typen von Nervenzellen und Nervenvorläuferzellen in besonders hoher Reinheit gewonnen werden können. Eine hohe Reinheit der differenzierten Zellen ist eine der Voraussetzungen für eine mögliche spätere Anwendung in der Zellersatztherapie, beispielsweise zur Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen.

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