DIB: Kabinettsbeschluss ist ein Gentechnik-Verhinderungsgesetz

12.02.2004

(ots) - "In Brüssel hat man hat die Tür für den Anbau von gentechnisch optimierten Pflanzen in Europa geöffnet, die Bundesregierung will sie nun wieder zuschlagen." So beurteilt Dr. Ricardo Gent, Geschäftsführer der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB), den heutigen Kabinettsbeschluss zur Novellierung des Gentechnikgesetzes.

Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt in seiner Gesamtheit das Ziel, die grüne Gentechnik als Risikotechnologie abzustempeln. "Dies steht im direkten Gegensatz zu den Anfang des Jahres verabschiedeten Weimarer Innovations-Leitlinien der SPD, die den Wachstumsmärkten der Zukunft, und damit auch der Biotechnologie und Gentechnik Rechnung tragen", sagte Gent.

Im Gesetzentwurf wird zwar ausdrücklich die Möglichkeit genannt, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu gewährleisten; die konkreten Bestimmungen des Entwurfes legen diesem Ziel aber so viele Steine wie nur möglich in den Weg. Das geschieht in Form von Verschärfungen, die über die Bestimmung und die Vorgaben der EG-Richtlinie hinausgehen, die Industrie und Landwirtschaft erheblich belasten und einseitig GVO-freie Produktions- und Vertriebsformen bevorzugen. Hierzu gehören zum Beispiel Genehmigungen für zufällige und technisch unvermeidbare Einträge aus Freisetzungsversuchen, einseitig dem GVO-Anbauer auferlegte Vorsorgepflichten und ihn belastende Haftungsregelungen, die insgesamt erhebliche Markteintrittsbarrieren darstellen.

Der Gesetzentwurf enthält dagegen nur eine Erleichterung für die Forschung im Labor (Anzeige anstatt Anmeldung für Arbeiten in der Sicherheitsstufe 1 und weitere Arbeiten in der Sicherheitsstufe 2). Diese Erleichterungen sind insbesondere für kleinere und mittelständische Biotechnologie-Unternehmen wichtig, da Verein- fachungen in der Genehmigungspraxis dazu beitragen, Kosten zu reduzieren und Forschung oder Entwicklung zeitnaher auf Anforderungen am Markt auszurichten.

Faktisch wird mit dem Gesetzesentwurf aber jede Forschung, Entwicklung und Anwendung der Grünen Gentechnik behindert. Das Gesetz ist in der vorliegenden Form nicht akzeptabel.

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