Roche strengt Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Patentverletzung gegen Promega in Deutschland an

12.01.2004
Roche Diagnostics hat im Dezember 2003 beim Landgericht München I einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Patentverletzung gegen Promega gestellt. Die Tech-nische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) hat kürzlich das in Frage ste-hende Patent (Europäisches Patent 0 258 017), das wichtige bei der Polymerase-Kettenreak-tion (PCR) eingesetzte Enzyme umfasst, bestätigt. Roche verstärkt derzeit seine Bemühungen um die Wahrung seiner Rechte an geistigem Eigentum, die Entscheidung des EPA ist end-gültig . "Roche hat jahrelange Arbeit und mehrere Hundert Millionen Dollar in die für die Entwicklung der PCR-Technologie erforderliche wissenschaftliche Forschung investiert und wir sind fest entschlossen, unsere Investition zu schützen", so Heino von Prondzynski, Leiter der Division Diagnostics des Unternehmens und Mitglied der Konzernleitung . "Mit der Bestätigung der Gültigkeit des patents war Roche insbesondere gegen das jüngste Vorgehen Promegas er-folgreich und wir freuen uns, dass unsere Leistungen endgültig vom Europäischen Patentamt anerkannt wurden." Roche hatte diese Klage gegen Promega wegen Patentverletzung 1999 beim Landgericht München eingereicht. Das Verfahren wurde nach einer Entscheidung der Einspruchsabteilung des EPA, mit der das '017-Patent widerrufen wurde, im Jahr 2001 ausgesetzt. Gegen das Roche im Jahr 1997 erteilte Patent hatten vier Parteien Einspruch erhoben: Becton Dickinson, Bioline, New England Biolabs und Promega. Roche legte gegen die Entscheidung der Ein-spruchsabteilung Beschwerde ein und war damit schließlich vor der Technischen Beschwer-dekammer des EPA im Oktober 2003 erfolgreich.

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