Bundesforschungsministerin Bulmahn kündigt Gentestgesetz an

„Fortschritt der Forschung mit Persönlichkeitsrechten der Menschen vereinen“

06.11.2002

Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn will die genetische Forschung mit einem Gentestgesetz auf eine sichere Grundlage stellen. „Das neue Gentestgesetz wird den Fortschritt der Forschung mit den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen vereinen“, kündigte sie am Sonntag vor der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland in Timmendorfer Strand an. Das Gesetz sei wegen der rasanten Entwicklung in der genetischen Diagnostik notwendig geworden.

Die Erforschung der genetischen Grundlagen von Krankheiten böten neue Chancen für viele heute unheilbar und chronisch Kranke, sagte die Ministerin. Sie müssten genutzt werden, um unnötiges Leiden zu vermeiden. Die neuen Möglichkeiten, genetisch bedingte Krankheiten schon vor ihrem Ausbruch zu erkennen, dürften aber nicht zu einer Diskriminierung der von ihnen Betroffenen führen, warnte Bulmahn. „Deswegen werden wir die Persönlichkeitsrechte der Menschen in einem Gentestgesetz zuverlässig schützen.“ Dazu gehöre das Recht auf Nichtwissen und klare Grenzen für die Weitergabe genetischer Daten.

Die Bundesregierung werde die Weiterentwicklung der biomedizinischen Forschung und Anwendung verantwortungsbewusst ausgestalten, betonte die Ministerin. „Einen Schwerpunkt setzen wir hierbei auf die Schaffung einer sicheren Grundlage für den Umgang mit genetischen Materialien und Daten.“ Auch in der Europäischen Union und auf internationaler Ebene werde sie sich für eine Harmonisierung bioethischer Standards einsetzen.

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