Richtlinie: Umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosol-Immissionen

13.12.2011 - Deutschland

Pilze, Bakterien, Viren und Blütenpollen sind in unserer Umwelt überall vorhanden und üben vielfach nützliche Funktionen aus. Sie können aber auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Atemwegserkrankungen, Allergien und Infektionen führen.

Das Ziel der überarbeiteten Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 ist es, die Expositionen gegenüber Bioaerosolen zu erfassen, zu bewerten und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken in einem angemessenen Maße zu begrenzen. Hierzu werden in der Richtlinie der Kenntnisstand zu den gesundheitlichen Wirkungen durch Bioaerosole zusammengefasst sowie die Möglichkeiten und Grenzen der umweltmedizinischen Bewertung aufgezeigt.

Da für Bioaerosole im Außenluftbereich keine Grenzwerte existieren oder Dosis-Wirkungs-Beziehungen bekannt sind, ist es aus präventiver Sicht unerwünscht, dass die natürliche Hintergrundkonzentration durch anlagenspezifische Bioaerosol-Immissionen eine relevante Erhöhung erfährt. Bei der Bewertung spielen insbesondere Pilze, Bakterien und Endotoxine eine Rolle, die hinsichtlich ihres gesundheitsgefährdenden Potenzials qualitativ beschrieben und in der Außenluft natürlicherweise kaum oder in geringer, wenig variierender Konzentration vertreten sind.

Herausgeber des Richtlinienentwurfs VDI 4250 Blatt 1 „Bioaerosole und biologische Agenzien - Umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosol-Immissionen - Wirkungen mikrobieller Luftverunreinigungen auf den Menschen“ ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN. Die Richtlinie ersetzt den Entwurf von November 2009.

 

Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze

Meistgelesene News

Weitere News von unseren anderen Portalen

Kampf gegen Krebs: Neueste Entwicklungen und Fortschritte