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Ansteckende Blutarmut der Einhufer



Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Equine Infektiöse Anämie, en. Swamp fever) ist eine Viruserkrankung der Einhufer (Pferde, Zebras, Esel), die mit einer fieberhaften Blutarmut (Anämie) einhergeht und gewöhnlich tödlich endet. Infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger. Sie ist in Deutschland eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird in der Liste B der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) geführt. Die Erkrankung ist in Teilen Europas, Amerika, im Mittleren und Fernen Osten, Russland und Südafrika enzootisch, durch die Tierseuchenbekämpfung aber eher selten geworden. Nach 1998, 1999 und 2002 gab es im September 2006 in Deutschland erneut zwei Ausbrüche im Landkreis Weimarer Land.

Inhaltsverzeichnis

Ätiologie und Pathogenese

Der Erreger der ansteckenden Blutarmut der Einhufer ist das Equine infectious anemia virus (EIAV) aus der Gruppe der Retroviren. Wie bei anderen Retroviren kommen aufgrund von Fehlern in der Virusreplikation zahlreiche Virusvarianten vor.

Das EIAV war das erste Retrovirus, bei dem eine mechanische Übertragung durch blutsaugende Insekten nachgewiesen wurde. Die Erkrankung kommt vor allem in tief gelegenen Sumpfgebieten (daher der englische Name „swamp fever“ = Sumpffieber). Das Virus wird über Milch, Speichel und Urin ausgeschieden, so dass auch eine direkte oder indirekte Übertragung über diese Körperflüssigkeiten für möglich gehalten wird. Auch eine iatrogene Übertragung durch Injektionsnadeln oder chirurgische Instrumente ist bei nichtsterilem Arbeiten möglich.

Das EIAV befällt Monozyten bzw. Makrophagen (einschließlich der Kupfferschen Sternzellen) über die das in das Genom integrierte Provirus im Körper verteilt wird. Trotz einer starken Immunreaktion gegen das Virusantigen mit der Bildung von nicht-neutralisierenden Antikörpern, persistiert das Provirus innerhalb der infizierten Zellen. Die Antikörper bilden Antigen-Antikörper-Komplexe, die die Komplementkaskade beeinflussen und zu Fieber, Anämie, Thrombozytopenie und einer Glomerulonephritis führen. Die Anämie ist Folge einer Hämolyse, der Phagozytose von roten Blutkörperchen (Erythrozyten) und einer Abnahme der Neubildung der roten Blutkörperchen.

Klinisches Bild

Die Inkubationszeit beträgt zwei bis sechs Wochen. Die Erkrankung kann akut oder chronisch verlaufen.

Die akute Form äußert sich in plötzlichem Fieber, Abgeschlagenheit, Anorexie, Durst, zunehmender Schwäche, punktförmigen Blutungen (Petechien), Ödemen im Bauchbereich und endet nach zwei bis vier Wochen tödlich.

Die chronische Form ist häufiger. Hier zeigen die Tiere intermittierendes Fieber und Anämie. Sie verlieren an Körpermasse und es treten häufig Ödeme an den Gliedmaßen und am Bauch auf. Gelegentlich können Bewegungsstörungen (Ataxie) auftreten, die in seltenen Fällen das einzige klinische Symptom darstellen können. Eine Remission ist häufig und die Tiere können über Jahre gesund erscheinen. Eine Virämie kann über Jahre auftreten, auch in Remissionsphasen.

Die Erkrankung kann ein Verfohlen bei trächtigen Stuten verursachen. Die Stute kann aber auch ein gesundes, nicht infiziertes Fohlen werfen.

Es gibt bis heute keine Statistiken über die Sterblichkeitsrate dieser Erkrankung. [1] Studien lassen darauf schließen, dass es virustolerante Rassen gibt. [2] Weitere Studien an Wildpferden in Brasilien zeigen, dass rund 30 % der Pferde chronisch infiziert sind aber dennoch ein normales Leben führen.

Diagnose

Zur Diagnostik werden Serum, bei Ataxie auch Liquor cerebrospinalis verwendet. Der Nachweis der Erkrankung erfolgt durch den Nachweis spezifischer Antikörper gegen das Virusprotein p26. Am verlässlichsten ist der Agar-Gel-Immundiffusionstest (Coggins Test). Ein ELISA ist ebenfalls verfügbar, sollte aber durch einen Coggins Test bestätigt werden. Die provirale DNA kann mittels PCR, virale RNA kann durch RT-PCR nachgewiesen werden.

Bekämpfung

Eine Impfung gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer existiert bislang nicht. Die Bekämpfung richtet sich daher auf die Tötung oder Isolierung infizierter Tiere. In vielen Ländern ist nur die Einfuhr seronegativer Pferde erlaubt.

In Deutschland ist die Bekämpfung durch die Einhufer-Blutarmut-Verordnung („Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer“ vom 2. Juli 1975, BGBl. I S. 1845, zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung der Viehverkehrsverordnung und anderer tierseuchenrechtlicher Vorschriften vom 18. April 2000, BGBl. I S. 531) geregelt. Danach dürfen weder Impfungen, noch diagnostische Maßnahmen oder gar Heilversuche an erkrankten Tieren durchgeführt werden. Bei amtlicher Feststellung wird der Pferdebestand gesperrt und bei allen Kontakttieren eine serologische Untersuchung durchgeführt. Der Umgang mit erkrankten Tieren wird durch den Amtstierarzt festgelegt. Die Verordnung sieht im Regelfall eine Tötung vor, unter Umständen kann zur Durchführung wissenschaftlicher Versuche eine strenge Isolierung erfolgen.

Literatur und Einzelnachweise

  1. www.donblazer.com (in englisch)
  2. www.cenargen.embrapa.br (in portugiesisch)
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Gesundheitsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Ansteckende_Blutarmut_der_Einhufer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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